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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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Menschen der Fall ist. Das sittliche Princip im Staatszwcckeaufrecht zu erhalten ist also durchaus nothwendig. Darausfolgt aber Vieles für die Staatssorstwirthschaftslehre, weildanach die Ansicht, nach welcher die Forsten zu bewirthschaftensind, offenbar eine höhere wird, weil man alle die Verhältnissebetrachten muß, wo sie auch auf den sittlichen Zustand desVolkes einwirken können, z. B. durch Verschönerung des Lan-des, wogegen man, wenn die rein finanzielle Seite festgehaltenwird, nur strebt, den größten Ertrag für das Volk darauszu beziehen.

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Staatswissenschaften.

Die Staatswissenschaften umfassen die systematisch ge-ordneten Lehren, wodurch die Rechte und Pflichten derStaatsgenossen in ihrer Stellung zum Staate festgestelltund alle die Mittel erörtert werden, um diejenigen Zweckezu erreichen, weshalb die Menschen zu einem Staats-verbände zusammengetreten sind').

Diesem gemäß zerfallen die Staatswissenschasten beisechs Hauptfächern in drei Abtheilungen.

I. Die innere Vollkommenheit.

Theologie für sittliche Cultur (Kirche);

Philosophie für die geistige (Unterricht, Wissenschaft

und Künste).

II. Die äußere Vollkommenheit.

Medicin für das Wohlsein (Gesundheitspflege);

Oeconomie, Wirthschaftslehre für den Wohlstand;und

III. Die harmonisch-gesellschaftliche Vermittelung.

Das.Recht für Freiheit und Frieden.