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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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in derjenigen Handlungsweise bestehen, welche neben derVerfolgung der einseitigen Interessen, zugleich für die An-derer, für die Interessen der Gesellschaft, thätig ist. Des-halb sind die Grundsätze der wirthschastlichen Thätigkeitnach den, stillschweigend vorausgesetzten höheren sittlichenGesetzen zu regeln °). Die Anwendung dieses Grundsatzesfindet bei sehr vielen forstlichen Verhältnissen statt.

I) Diese Staatszwecke umfassen am Ende die wichtigstenund höchsten materiellen und geistigen menschlichen Interessen,welche man auch mit: Unterricht, Sittlichkeit, Gesundheit,Wohlstand, Ruhe und Sicherheit bezeichnen kann. Vergl.auch Pölitz die Staatswissenschaften im Lichte unserer Zeit.>823. S. I.

'2) Stäatslexicon von Rotteck u. Welcker l. B. I. Anst.S. I. u. f. Allgemeine Uebersicht der Staatswissenschaftenund ihrer Theile.

3) Unter Person ist hier auch die juristische Person ver-standen, also Corporationen, selbst der Staat.

-t) Rau, Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. 5. verb.Aufl. Heidelberg 1847. S. 2.

5) Daselbst S. 5. u. f. Riedel, Nationalökonomieoder Volkswirthschaft. Berlin 1838. I. B. S. 5 u. f.Schmitthenner, Zwölf Bücher vom Staate oder systematischeEncyclopädie der Staatswissenschaften. I. B. 2. Aufl. 1839.S. 30 u. f.

6) Das sittliche Moment in der Volkswirthschaft vonSchütz, in der Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaftvon Mohl u. A. m. Jahrg. 1844. Tübingen. S. 132.

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Beförderung des Wohlstandes.

Die Beförderung des Wohlstandes im Volke ist einHauptzweck der Volkswirthschaft. Er wird erreicht: