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Ertrag entrichten müssen und die dritte, die unproduktiveoder sterile Classe, welche manchen Nutzen für die Gesell-schaft durch ihre Thätigkeit hat, aber nichts zur Vermehrungdes Vermögens beiträgt, also von wirthschaftlicher Seite nurdurch ihre Ersparungen nutzen kann. Dahin werden Beamte,Künstler, Handwerker, Kaufleute und Fabrikanten gerechnet.
Man entwickelte daraus folgende praktische Regeln'):
1. Die Landwirthschaft verdient die vorzügliche Begün-stigung der Regierung und die productiven Auslagen dafürsind möglichst zu erweitern^).
2. Alle die freie Bodenbenutzung hemmenden Lastenmüssen entfernt werden. Der Absatz der Erzeugnisse imIn- und Auslande ist zu befördern.
3. Handel und Gewerbe sind ebenfalls von allen Be-schränkungen zu befreien, weil die auf beide zu verwendendenAusgaben unproduktiv sind und durch freie Concurrcnz mög-lichst billige Befriedigung der Bedürfnisse erstrebt werden muß.
4. Da die Erde allein einen Reinertrag gewährt, sokann es auch nur eine einzige, vom Nettoerträge des Land-baues zu erhebende Steuer geben, nämlich die Grundsteuer^).
1) Rau I. c. S. -12 u, f. Schmitthenners I. c. S. 95.
2) Des Waldgewerbes wurde anfänglich gar nicht gedacht,wohl weil der Gründer des physiokratischen Systems in Frank-reich nicht die Gelegenheit hatte, die Wichtigkeit der Waldungenkennen zu lernen. Später aber beachtete man die Wahrheitviel zu wenig, daß der Landbau nur dann die höchste Produktionhaben kann, wenn die für ihn bestimmte Fläche im richtigenVerhältnisse zur Waldfläche steht.
3) Wo der Forstwirth nur das Bestreben nach der höch-sten Holzproduction befolgt, ist er, bewußt oder unbewußt —Physiokrat und hat in seiner Wirthschaft alle Mängel dieses