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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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3) Die speciellen Nachweisungen darüber werden bei demAbschnitte der Forstwohlfahrtspolizei erfolgen.

4) Auch hiervon gilt das eben Gesagte; es mag nur einAusspruch unsers alten E. M. Arndt hier Platz finden: „Geh'hin und sieh' den Gothen in den Wäldern Schwedens undsieh' ihn auf den nebenliegenden kahlen Inseln der Ostsee. Esist dasselbe Volk, aber welch' ein Unterschied zwischen demMenschen von Bleckingen und Smaland und dem von Laalandund Falster, der ohne Schirm und Dunst der Wälder mittenim Windeübcrfahrenen Meere wohnt! Sieh' den Bergschot-ten, den starken, riesigen und stattlichen Mann, und dannsegele zu seinem Bruder hinüber nach den westlichen Hebridenoder nach den schottländischen Eilanden, und du wirst auf denkahlen und unwirthlichen und von Regen, Stürmen undSchloßen schirmlos gegeißelten Flächen, die im Meere gleichsamwegschwimmen, einen schwächlicheren, kleineren und von derNatur fast unterdrückten Mann finden." Der Wächter, 18-5,B. 2. Hft. 3. u. 4. S. 385.

ß. 12.

Eigenthümlichkeiten des forstlichen Gewerbes.

Das Waldgewerbe, die Forstwirthschaft, hat, aus demstaatswirthschaftlichen Gesichtspunkte betrachtet, folgende Ei-genthümlichkeiten :

1. Es beschäftigt weniger Arbeitskräfte als die meistenanderen vom Boden abhängigen Gewerbe'), weil die ein-heimischen Holzpflanzen sich entweder von selbst fortpflanzen,oder ihr Anbau im Vergleich mit andern Culturpflanzeneimen verhältnißmäßig geringen Aufwand erfordert, weilferner das Gerathen derselben nur wenig der Jahreswit-terung unterworfen ist; sie in der Regel, nachdem der An-bau vollendet ist, zum Fortwachsen einer Bodenbearbeitung