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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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Hat jedes im Walde beschäftigte Familienhaupt im Durch-schnitt des ganzen Jahres wöchentlich 2 Nthlr. Verdienst, sobeträgt das in 52 Wochen 104 Rthlr., welcher als Durch-schnittsverdienst hoch genannt werden muß, mithin werden vonobiger Summe 102 Familienhäupter ernährt. Dazu dasWerwaltungs- und Schutzpersonal: I Revierförster, 2 Gehül-fen und 1 Waldwächter 4 Personen, wonach also dasRevier hiervon allein 106 Familien ernährt, oder auf einePerson entfallen l 27 Morgen. Auf etwa 10500 Rthlr. werdenüberdies die Holz- und Kohlenfuhrlöhne berechnet, wobei immer-hin noch wenigstens 20 Menschen beschäftigt werden.

Außerdem veranschlagt der Verwalter jenes Reviers, der

reitende Förster Meyer, die Nebennutzungcn an Geldwerth mitArbeitslohn:

200 Rthlr.

von der Mast.

400

Nutzung der Beerfrüchte.

400

Laubstreu, welche jedoch nur auf den Wegen,in Gräben w. gesammelt werden darf.

500

an Leseholz.

3340

die Weide (300 Kühe L 8 Rthlr., 100 RinderL 6 Rthlr., 50 Kälber ü 4 ggr., 2000 SchafeL 4 ggr. für den ganzen Weidegang im Som-mer als Werth gerechnet).

300

,,

Jagd, Vogelfang und Fischerei-

400

/,

Sammeln des Feuerschwamms.

2560

Grasnutzung (250 Graserlaubnißscheine ü 6 ggr.

Die Nutzung währt 120 Tage, jede Personholt eine Tracht täglich, welche zum Werthevon 2 ggr. veranschlagt ist. Letzteres scheintallerdings etwas hoch.).

Bei den einfacheren Waldwirthschaften, wo nur rohesBau- und Nutzholz und Brennholz abgegeben wird, und woüberwiegend Nadelholz ist, erhält man andere Resultate. AlsBeispiel mag dasTharander Revier von 4126 Morgen Größedienen, wo alle die eben berührten Verhältnisse stattfinden.