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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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Die Frage nun, welche Bodenbearbeitung die größteRente abwirft, kann man im Allgemeinen dahin beantwor-ten, daß alle die Produkte, welche auf einer zum Ackerbaunicht mehr geeigneten Fläche gewonnen werden, den gering-sten Reinertrag geben, wie folgende Zahlen nachweisen^).Setzt man den Reinertrag des Morgens Ackerland zu100, so ertragen die verschiedenen Betriebsarten:

Nach der

Rebland.

Garten.

Wiese.

Weide.

A

Steuerabschähung im wärt. Neckarkreis.

213

202

136

15

24

„ bad. Murg- und

Pfinzkreis.

161

258

149

37

—

in Niederösterreich. .

496

246

92

31

39

/,

„ Frankreich.

165

268

200

44

76

der Jura Aemter im

Canton Bern. .

304

293

149

30

28

,/

im Neg.-Be;. Düssel-

darf.

—

185

113

122

25

in

Baiern . .

199

162

>05

25

40

Steiermark

189

176

72

15

6

,,

Italien, Toskana.

410

—

233

16

38

Das Verhältniß dieser Benutzungsarten kann nicht inallen Zeiten und Gegenden dasselbe sein, es muß sich nachdem Klima und dem Culturzustand des Volkes andern.Wollte man aber nach solchen Zahlen den Werth der Wäl-der für die Gesammtheit ansetzen, so würde man sehr un-richtig verfahren. Es mag immerhin die Bodenrente richtigfür den Waldbesitzer angesetzt sein, aber sie ist in staats-wirthschaftlicher Hinsicht nicht der volle Ertrag der Wälder.Abgesehen davon, daß bei den Steuerschätzungcn sehr oftaus die Grundlasten Rücksicht genommen ist, daß die Ne-