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Harzforstcn nicht allein, und nicht nach dem Netto-Baar-Ertragezu beurtheilen sind, sondern daß man das Ganze ins Augefassen muß. — Sehr richtig sagt Pfeil (Krit. Blätter X. B.2. Hft. S. 107.), „welche irrige Ansicht die Finanzbeamtenoft haben, wenn sie die Staatsforsten Hinsichts ihrer Wichtig-keit und ihres Werthes nach dem Geldeinkommen classificiren,welches sie direct den Staatskassen liefern."
2) Man wird nicht sagen können, daß Jemand einenwahren Vortheil davon habe, wenn er Holz zu einem unterdem wahren Werthe stehenden Preise bekommt, um, wie dasin den meisten Gebirgen der Fall ist, auch im Sommer seinZimmer heizen zu können. Auch die Gesammtheit hat davoneinen Vortheil nicht, im Gegentheil es ist eine Vcrzehrung,wodurch kein werthvolles Gut geschaffen wird. Zwar wird demBewohner des Gebirges eine ihm durch die lange Gewohnheitlieb gewordene Angewöhnung entzogen, aber das wird doch nieentscheidend sein können, da auch bei einer anderen Gewöhnungein gleiches Wohlbefinden stattfinden wird.
3) Von dem Grundsätze werden Ausnahmen stattfindenmüssen, welche zum Theil schon in der Note >. h. >6. ange-deutet sind, sowie ferner auch die Oertlichkeit dazu zwingenkann, den besten Feldboden zur Holzzucht zu bestimmen, wiez. B. die häufigen Ueberschwemmungen der Flußauen.
3) Pfeil, krit. Blätter X. B. 2. Hft. S. 98 und 99,stellt den Grundsatz in Uebereinstimmung mit der hier ausge-sprochenen Ansicht aus: „daß man bei Einrichtung der Wirth-schaft in den Staatsforsten keinen andern Zweck haben könneund dürfe, als denjenigen, das größte nachhaltige Geldeinkom-men in ihnen herzustellen." — Es bezieht sich dieses aber„nicht auf die Einnahmen allein, welche daraus in die Staats-kasse unmittelbar fließen, sondern auf das Einkommen in Geldeausgedrückt, welches direct und indirect alle Diejenigen ausihnen erhalten, die Antheil an der Benutzung dieser Forstennehmen. Es handelt sich dabei um das Nationaleinkommenvom Forstgrunde, nicht um dasjenige vom Fiskus". — Auch