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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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sichtspunkte, aus welchen die Regierungen das Verhältniß der-selben im Staate betrachteten. Sie machen auch wesentlich denInhalt der staatsforstwissenschaftlichen Betrachtungen in denältern Zeitschriften, wie bei Stahl, Franzmhades, Gatterer")u. m. aus, denn die allerdings zuweilen hier einschlagendenforstrechtlichen Erörterungen haben doch in den meistenFällen einen rein juristischen Charakter. Einige höchst dürf-tige statistische Notizen, noch dazu meist über die GrenzenDeutschlands hinausgehend, Bemerkungen über die forstlicheBildung und den forstlichen Unterricht und Abhandlungenaus dem Gebiete der Forstsicherheits-Polizei, das ist der fürunsere Zwecke zu beachtende Inhalt der ältern forstlichenJournal-Literatur.

Werke, welche das Ganze der Staatsforstwirthschaftins Auge gefaßt hätten, haben wir aus dem vorigen Jahr-hunderte nicht, und da wo Burgsdorf in seinem Forsthand-buche (2. Theil 1796. S. 375) in einem besondern Abschnitte,„Grundsätze der Direction und Oberaufsicht in Ansehung dauer-hafter Unterhaltung der Forsten" besondere Ansichten entwickelt,enthielten diese nichts weniger, als was man heute daruntererwarten würde, denn es ist das nichts weiter als derWaldbau, Forstschutz und etwas von der forstlichen Technik.Dagegen sind in dem 3. Abschnitte „ Grundsätze der Forst-rechte und der Forst-Polizei", viele staatswirthschaftlicheGrundsätze enthalten. Burgsdorf gibt hier die allgemeinenBegriffe von Staat u. s. f., so daß man dieses als einenwerthvollen Anfang der staatsforstwirthschaftlichen Literaturbetrachten kann, wenn auch die Beziehungen größtenthcilsnur in den fiskalischen Staatsforsten gesucht werden müssen.

Schon einige Jahre früher hatte in Moser's Forstarchiv