Buch 
Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
Entstehung
Seite
115
JPEG-Download
 

115

^ (11. B. Ulm 1791. S. 1) der herzogl. Oberforstmcister! von Witzleben zu Dillcnberg, der früher ein vollständigesjuristisches Studium gemacht hatte, und deswegen besondersurtheilsfähig war, einen Aufsatz geschrieben: „Die Directiondes Forstwesens setzt staatswirthschaftliche Kenntniß undhinlängliche Landeskunde voraus", und brach durch dasAussprechen dieses Gedankens eigentlich in dieser Richtung: zuerst die Bahn. Er tadelt, daß einerseits die forstlich-jägerliche Ausbildung so sehr mangelhaft sei, und cbenso-! wenig seien die Männer zur Direction des Forstwesensgeeignet, welche „als eigentliche Juristen einige Jahre aufAkademien zugebracht, und daselbst neben dem Erlernen derso beliebten Brotstudien einige Male den publiken Vorle-sungen über das Forstwesen pro liospite beigewohnt rc.",und dann später als Räthe die Waldungen eines Landesin wirthschaftlicher Hinsicht leiten sollen.

Erwägt man übrigens, wie sehr sich die Staatsver-hältnisse geändert haben und welchen Einfluß das auf dieallgemeinen staatswirthschaftlichen Ansichten nothwendig hatäußern müssen, berücksichtigt man dabei die großen Verän-derungen, welche in der Forstwissenschaft und Forstwirth-schaft stattgefunden haben, betrachtet man dabei den ganzandern Bildungsftand der jetzigen Forstwirthe, erwägt manferner, wie die so sehr gestiegene Bevölkerung, wie derveränderte Zustand der Sandwirthschaft, des Handels undder Gewerbe, die früher nicht geahnete Menge und Man-nichfaltigkeit der Verkehrsmittel — wie alles Das auch eineganz veränderte Gestalt des Forstwesens im Allgemeinenund vorzüglich in seinen Beziehungen zum Staate hat be-wirken müssen: so wird man den Ausspruch wol gerecht-

8 *