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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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thcilig, allein im Wesentlichen behalten sie doch die ange-gebene Ordnung bei.

In den folgenden Paragraphen sollen nun die staats-wirthschaftlichen Beziehungen des Weidercchts und derWaldweide selbst näher erörtert werden.

8 - 75 .

Fortsetzung.

Es gibt wol keine Servitut, welche in Bezug ihrerWichtigkeit für die Landwirthschaft auf der einen Seite,und ihrer Nachtheile für den Forstbetrieb auf der andern,so verschieden beurtheilt worden ist und noch wird, als dieWaldweide. Man hat ste als durchaus mit einem wissen-schaftlich begründeten Forstbetriebe unvereinbar geschildert,während andere Forstwirthe dieses gar nicht finden. EinigeLandwirthe behaupten nicht ohne Waldwcide bestehen zukönnen, andere halten sie geradezu für den Hemmschuheines bessern Betriebes '). Beides kommt von den so ver-schiedenen Verhältnissen und beide Ansichten können unterUmständen richtig sein. Die forstlichen Ansichten, welchesich so entschieden gegen die Weide aussprechcn, sind ent-standen aus den unleugbaren Nachtheilen, welche sie beider Plänterwirthschaft hat, und welche sie bei unbeschränkterund rücksichtsloser Ausübung zeigt. Die Folgen der Weidesind sehr verschieden, je nach der Wirthschaft, sowol inforst- als in landwirthschaftlichen Beziehungen. Zuerst vondem forstlichen Standpunkte.

1. Hochwaldwirthschast gewährt' den größtenWeideraum, weil das Verhältniß der bcwcidbarcn Fläche