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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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n. Besonderer Theil.

Erste Abtheilung.

Die Forftpolizeilehre.

Erster Abschnitt.

Die Forstsicherheitspolizei.

Erstes Capitel.

Sicherung gegen Forstvergehen.

8 - 27 .

Begriff.

D)as Gesetz bezeichnet die Handlungen und Unterlassun-gen, welche das Leben und die Gesundheit, die Freiheit,die Ehre, die Rechte, das Eigenthum und dessen Nutzungenverletzen, beschädigen oder gefährden, welche demnach imStaatsverbande als gemeinschädlich, rechtswidrig und un-sittlich erkannt werden. Das Gesetz bedroht und verfolgtsie mit Strafen, um sie von Haus aus zu vermeiden, umihre Wiederholung abzuwenden und um den Uebcrtreter desGesetzes mit den Beschädigten und dem Staate zu sühnen-