Buch 
Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
Entstehung
Seite
243
JPEG-Download
 

243

Kicfcrnraupe, dem Maikäfer der Fall schon häufiger gewesenist. Mögen die Insekten, wie die beiden erstgenannten,nur an Bäumen fressen, so haben sie doch bereits so be-deutend große Waldstriche verwüstet, daß dieses sich rück-wirkend auf die umgebende Bevölkerung zeigte. DerSchaden, den die Maikäfer und ihre Larven sowol imWalde als außerhalb desselben verursachen können, ist be-kannt genug, sowie auch, daß dagegen nur mit Erfolgfür die Sicherung im Felde gewirkt werden kann, wennauch zugleich im Walde Maßregeln ergriffen werdm.

Die Vertilgungsmittel gegen Insekten helfen nichts,wenn sie nicht in großer Ausdehnung und allgemein ange-wendet werden, und deshalb ist die Regierung befugt, solcheallgemein anzubefehlen').

I) Beispiele: Großherzogl. Hess. Anordnung zur Vermin-derung der Maikäfer vom 4. Mai 1841. — Königl. sächs.Verordnung vom 5. Mai 1848. — In Beziehung auf denforstlichen Schaden und die Mittel zur Vertilgung der Forst-insekten rc. vergl. Natzeburg, Forstinsckten. Berlin 1837 , inBezug auf den Maikaifer S. 63 u. f.

8 - 92 .

Sturmschaden.

Häufig entstehen die Sturmschäden dadurch, daß aufeine unvorsichtige Weife die vor dem Winde liegenden Be-stände freigehauen werden. Im Allgemeinen sichert dagegeneine auf wissenschaftliche Grundsätze gestützte Hiebsführung,und in größeren Wäldern ist daher ein Eingreifen der ge-setzgeberischen Thätigkeit nicht nothwendig. Aber da, womehr getrennt einzelne Parcellen verschiedener Besitzer ge-funden werden, welche bei Verfolgung verschiedener, oft

16 *