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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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gen, daß stets nach dem richtigen Maße verkauft, daßden Holzhändlern mit Bereitwilligkeit entgegen gekommenwird, wenn sie Holz zu einer außergewöhnlichen Jahres-zeit oder von besonderer Dimension brauchen, daß dieHauptabfuhrwege zweckmäßig angelegt und gut erhaltenwerden.

2. Auch außerhalb des Waldes sind die Straßen ingutem Stande zu erhalten und dahin bei Privat- undKörperschaftswaldungen zu wirken, die Benutzung der Floß-bäche und Flüsse zum Holztransport ist möglichst zu er-leichtern.

3. Die Zölle auf den Wasserstraßen sind zu beschränkenoder aufzuheben, und für die Verbesserung dieser ist mehrzu verwenden.

Die sonst noch zu ergreifenden Maßregeln zur Beför-derung des Handels, wie Consulate rc., treffen dem Holz-handel nicht allein oder nicht so bedeutend, sind also hierauch nicht besonders aufzuführen.

>) Müller, Speffarts Holzhandel 1837 , gibt S . 104mehre Belege für den Stand des Holzhandels, welcher sichindessen rücksichtlich der Ausfuhr aus Preußen sehr vermehrthat, indem die polnischen Wälder zugänglicher geworden sind.— Der baiersche Holzhandel: auf der Donau 10000 Schiffs-last (L 37'/2 Zoll-Centner oder 75 ck preuß.) Bau- und Nutz-holz und 36000 Klafter Brennholz. Auf dem Bodensee undNeckar etwa für 100000 Fs.; auf der Jller für etwa 240000Fl. Der Holzhandel auf dem Main ist sehr bedeutend, imfränkischen Walde leben etwa 45000 Menschen fast allein davonund 131 Schneidemühlen arbeiten dafür u. s. f. Die Forst-verwaltung Baierns. 1844 . S. > 27 . — v. Tessin, Würtem-bergische Statistik, gibt den Holzhandel auf 400000 Fl. an.