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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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denn nichts ist geeigneter, unter den Forstleuten vom Facheund unter den Forstbesitzern einen lebendiger» Verkehr her-vorzubringen, welcher das Interesse an der Waldpflege hebt.Bei den Forstwirthcn selbst führen sie, neben der so wichti-gen persönlichen Annäherung, zur Berichtigung mancher ir-rigen Ansicht, mehr als das durch die Schrift möglich ist,zur Bewahrung vor Einseitigkeiten und zu einem regen Be-streben nach wissenschaftlicher Fortbildung. Es wird allesdas besonders erreicht werden, wenn die Vereine sich aufkleine Kreise beschränken und das vorzugsweise berücksichti-gen, was für die Oertlichkcit, in welcher sich die Mitgliederbewegen, das Wichtigere ist, sich also mehr zu einer prakti-schen Haltung hinneigen.

Für die Staatsregierung aber sind sie, gehörig benutzt,von großem Vortheile, indem dadurch ein freistehendes Or-gan zur Begutachtung wichtiger Fragen geschaffen werdenkann, wie es in der gewöhnlichen Einrichtung der Behördengar nicht möglich ist. Die Forstpolizeibehörde hat daherdringende Veranlassung die Forstvereine auf jede Weise zuunterstützen').

I) Mit Ausnahme der Versammlung deutscher Land- undForstwirthe, welche alljährlich an verschiedenen Orten des großenVaterlandes zusammenkommen, bestehen gegenwärtig: der süd-deutsche Forstverein seit I84U; der schlesische seit >841; Vereinder Forstleute des badischen Oberlandes seit 18-12; Harzer Forst-verein seit 1843; der sächsische seit >847 und der böhmischeForstverein seit 1848.