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Die Staatsforstwirthschaftslehre : ein Handbuch für Staats- und Forstwirthe / von Karl Heinrich Edmund von Berg
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Forstschutzbeamte.

Als Titel hat man für sie: Waldwächter, Waldwärter,Waldaufseher, Forstwärter, Forstschützen, Beiförster, Unter-förster, Förster').

Die Forstschutzbcamten haben ihrer dienstlichen Aufgabenach zunächst die Besorgung des Forftschutzes ini ausge-dehntesten Sinne, sodann die Unterstützung des Forstvcr-waltungsbeamten bei der Wirthschaftsführung überhaupt,Aufsicht und Mitaufsicht bei den Forstculturen, dem Forst-wegebau und sonstigen Forstverbesserungen, sowie bei Er-zeugung und Verwendung der Haupt- und Nebennutzungs-gegcnftände.

Zu diesem Dienste bedarf es eines wissenschaftlich ge-bildeten Mannes nicht, sondern es genügt, wenn derselbediejenige 'allgemeine Bildung besitzt, welche eine jede guteDorfschule zu gewähren vermag. Ein gesunder Körper,Ausdauer, Eifer für die Sache, Treue und Redlichkeit, dassind die Eigenschaften, welche man von einem Forstschutz-beamten verlangen muß. Ein Aufrücken in dem Verwal-tungsdienst kann nicht stattfinden, indem die Vorbildungdazu fehlt').

Am besten eignen sich zu dem Forstschutzdienste Per-sonen aus dem Arbeiterstande, tüchtige ausgediente Mili-tairs, welche wo möglich angesessen sind, so daß dadurchihre Stellung eine finanziell angenehmere ist, wenn die Fraudurch die Bebauung eines kleinen Landwesens zur Beschaf-fung des Lebensunterhalts beitragen kann. Uebcrhaupt istvon einem angesessenen Manne von vornherein eine größere

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