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genommen werden, alle unnütze Weitläufigkeiten zu ver-meiden
Zur Abkürzung des schriftlichen Geschäftsverkehrs trägtes sehr bei, wenn man die tabellarische Form wo thunlichanwendet, und wenn überhaupt alle die Eingaben oderVerfügungen, welche häufig wiederkehren und wesentlichformaler Natur sind, vorgedruckt oder lithographirt werden,wie z. B- bei den Zahlungsanweisungen.
>) v. Wedekind, Anleitung zur Forstverwaltung w. >831.S. 3U. Man findet in den Beilagen zu diesem Werke aucheine große Menge Muster für die verschiedenen Zweige derschriftlichen Geschäftsführung.
§. 164 .
Geschäftsführung bei dem Forstrechnungswesen.
Jedes Forstrechnungswesen verfolgt den Zweck, dieEinnahme und Ausgabe der gesammten Forstverwaltungzu ermitteln, in Zahlen darzustellen und nachzuweisen. DieForstrechnungen haben sich nicht mit dem Gelde allein,sondern auch mit den im Walde gewonnenen Naturproduk-ten rc. zu beschäftigen, und zerfallen daher:
1. In die Naturalrechnung. Sie führt in derEinnahme den Hieb der Hölzer in ihren verschiedenenFormen — Brenn-, Bau-, Nutzholz — und nach denverschiedenen Sortimenten, z. B. beim Nutzholze Bau-holz nach seiner Stärke, als Balken, Sparren oder wiesonst, und nach den Forstorten, Abtheilungen,Zagen oder Nummern.der Hauungen auf. Fernerhat sie hier alle diejenigen Nebenprodukte aufzunehmen,welche für die Rechnung der Verwaltung etwa gewonnen