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aufzuhauen und der nächste Sturm wirst das Ganze überden Haufen, oder er hauet alle Bestände dadurch locker,daß er sie nach Nutzholz durchhauct u. s. st Des PächtersInteresse ist es, soviel Ertrag als möglich zu haben, daherdie Ausgaben auf Cultur- und Forstverbcsserungen so wenigals möglich auflaufen zu lassen, wovon die baaren Vor-theile auf der Hand liegen.
3. Der Staat muß daher Mittel ergreifen, um sichgegen die gewinnsüchtigen Absichten des Pächters zu sichernund um alle die Nachtheile zu vermeiden, welche aus Nicht-erfüllung der Contractsbedingungcn erfolgen können. Dazubedarf es wieder einer großen Menge von Staatsbeamten,es bedarf einer wenigstens ebenso scharfen Controle undRevision, als bei der Staatsverwaltung in Bezug auf diedem Walde zu. entnehmende Holzmasse, den festgesetzten Etat,und in Bezug auf die Wirthschaft selbst.
4. Da nun sehr Vieles bei der Waldwirthschaft vonAnsichten abhängt, und man für gewisse wirthschaftlichcMaßregeln ganz bestimmte Grundsätze nicht hat, doch aberin dem Pachtcontract Alles vorgesehen und fest bestimmtwerden muß, um aller etwaigen Devastation von vornherein entgegenzutreten, so würde das zu unendlichen Strei-tigkeiten oder zu einer Stabilität in der Wirthschaft führen,welche leicht von nachthciligem Einflüsse auf den höchsten Er-trag der Wälder sein könnte.
5. Um für die Pachtsumme eines Theils und für diegewissenhafte Erfüllung der Contractsbedingungcn andernTheils gesichert zu fein, würde der Pächter eine Kautionzu beschaffen.haben, welche allerdings sehr beträchtlich seinmüßte und dennoch nicht die volle Sicherheit gewähren