Band 
Erster Band.
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Arpnitiinschk RrpubliK

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Argentinische Republik

keine bedeutenden Quantitäten; dagegen gibt es vielSalz und Salpeter. Außer den oben genanntenAusfuhrartikeln sind auch noch Schaf- und Vicogne-wolle und Pelzwerk, besonders Chinchila, von Wich-tigkeit. Die Industrie ist außer in den wenigen großenStädten ganz unbedeutend und beschränkt sich nurauf etwas Wollenweberei; die Hauptbeschäftigungder Einwohner ist Viehzucht, weniger Ackerbau undetwas Bergbau. Dagegen ist der Handel mit denLandesprodukten Hauptsächlich über Bucnos Ayressehr lebhaft und wird sich in Folge der in neuesterZeit stattgefundenen Freigebung der Schisffahrt aufdem Parana, ohne Zweifel bedeutend vermehren.Auch findet mit Chili vermittelst mehrerer über dieAnden führender Pässe, die aber allerdings meist nurfür Manlthiere gangbar sind, ein ziemlich lebhafterVerkehr statt. — Die einzelnen Staaten sind nebstden wichtigsten Städten folgende: l) Buenos-Ayres, an der Ostküste, zwischen dem Laplata undNegro, 350,000 Einw., hat außer der HauptstadtBuenos-Ayres (s. d.) keine bemerkenswerthenOrte. — 2) Santa F6, westlich vom Parana, mit20,060 Einw. und der gleichnamigen Hauptstadt amParana und Salado, welche 8000 Einw. hat, gutgebaut ist und Fischerei, Handel und Schifffahrt treibt.Außerdem der Flecken Rofariv mit 3500 Einw.

— 3) Entre Rios, zwischen Parana und Uru-guay, 32,000 Einw.; Hauptstadt Parana amgleichnamigen Flusse, mit 15,000 Einw.; ferner:Conception am Uruguay, 4000 Einw.; St. Ni-colas, 4500 Einw.; Gualeguay am Uruguay,mit schönem Hafen. — 4) Corrientes, nördlichvom vorigen, mit 40,000 Einw. und der Hauptstadtgleiches Namens, am Zusammenflüsse des Paranaund Paraguay, mit 4500 Einw.; Santa Luciaam Parana, 2000 Einw. — 5) S alta in den nörd-lichen Gebirgen, mit der folgenden, JuguY, 80,000Einw.; die Hauptstadt g>. N., hat 10,000 Einw.und treibt starken Viehhandel nach Chili und Boli-via. — 6) Juguy, ebenfalls im Gebirge; Haupt-stadt SanSalvador de Juguy, 3000 Einw.

— 7) Tucuman, südlich von Salta, 60,0<0Einw.; Hauptstadt Sän Miguel de Tucumanam Dulcc, 12,000 Einw., mit Viehhandel und einerSpielkartenfabrik. — 8 )SanJagodelEstero,südlich von voriger, 60,000 Einw., mit der Haupt-stadt gl. N. am Dulce, 4500 Einw., mit Teppich-weberei. — 9) Cordova, östlich von Santa Fe,80,000 Einw., mit der Hauptstadt gl. N. am Pri-merv, mit 20,000 Einw., einer Universität, vielenKirchen rc. — 10) Sän Lnis de la Pnnta, süd-westlich von der vorigen, 16,060 Einw., mit derHauptstadt gl. N., einem elenden Orte, mit 1500Einw. — 11) Mendoza, in den östlichen Anden,südlich bis zum Diamantenfluße gehend, 38,000Einw., mit der gleichnamigen, 1863 durch ein Erdbe-ben zerstörten Hauptstadt in fruchtbarer Gegend, bautWein, Früchte und Gemüse und hat lebhaften Verkehrmit Chili, auf2 über die Anden führenden Straßen. —12) Sän Juan de la Frontera, in den Anden,nördlich von voriger, 34,000 Einw.; mit der gleickn.Hauptstadt, am Limari, 8000 Einw., welchcWollen-wcbcrci und Wcinhandel treiben. — 13) Rioja,nördlich von voriger, 20,000 Einw.; Hauptstadtgl. N. mit 8000 Einw., in der Nähe Silber- undGoldgruben. — 14) Catamarca, zwischen Riojaund Tucuman, mit 40,000 Einw. und der gleicht,.Hauptstadt mit 4500 Einw. —

Rechnungsart und Zahlwerth. Man rechnet

nach Pesos oder Piastern zu 100 Ccntesimos(Centavos), oder zu 8 Reales, zu 4 Cuartillosund theilt den Real auch in 2 Medios (Halbe) sowiein 10 Decimos. Die Valuta ist seit 1860 eineGoldwährung, welche sich auf die Annahme derspanisch-amerikanischen und spanischen Gold-Onzazu 17 Pesos gesetzlicher Rechnungsmünzc gründet.Werden aber Geldgeschäfte ausdrücklich auf Silber-zahlung, also auf ein Metall (a metalico) geschlossen,so darf die Onza nur nach ihrem ursprünglichenPreise von 16 Pesos (Pesos duros, alten spanischenSilberpiastern) angerechnet werden, es sei denn, daßdie Zahlung nickt wirklich in guten Silberpiasternzu leisten ist. Im Staate Bucnos-Ayres bestehtaußer dieser Währung noch die sogenannte Courant-oder Papierwährung, s. Buenos-Ayres.

Münzen. In Golde: Onzas, gesetzlich nackdem spanischen Fuße, nach nordamcrikanischen Unter-suchungen aber etwas weniger fein uud zwar dieStücke bis 1882 nur 815 Tansendthcile fein. 22, 65 (.2Stück gehen auf das deutsche Münzpfund fein Gold,wonach 1 Onza — 2,207472 Goldkronen. — In Sil-ber: Pesos Duros oder Piaster (Dollar), gesetzlichnach dem spanischen Fuße, aber nach den angestelltenUntersuchungen im Gewicht und Feingehalt sehr ab-weichend und zwar: Stücke vom Jahr 1813: 20,auf ein Münzpfund fein «Feingehalt 900 Tsdth.);von 1828: 23,07« auf ein Münzpfund fein (Fein-gehalt 800 Tsdth.); von 1839: 21,4302 auf 1 Münz-Pfund fein (Feingehalt 928 Tsdth.) Es gibt auchTheilstücke des Piasters. — In Kupfer: 1, si's,V4 und V10 Realstücke, die aber wenig im Umlaufsind. — Das Münzgesetz vom Jahre 1862 lautet:

Art. 1. Die nachstehend ausgeführten fremdenGoldmünzen werden zu dem daneben festgesetztenWerthe innerhalb der Consöderation als gesetzlichCours habend aufgeführt, nämlich:

Die Unze der spanisch-amerikanischen Repu-bliken zu dem Gewillt von 27 Grammen nnteiner Legirung von 875 Tausendtheilen (16)zu.17 Dollars.

Das Stück von 20,060 brasilianischen Reis z»dem Gewicht von 17,920 mit einer Legirung von916-/z Tsdthl.11 Doll. 70 Cts.

Der Adler der Vereinigten Staaten zu deinGewicht von 16,7,7 mit einer Legirung von900 Tsdthl. (10:19) . . . 10 Doll. 70 Cts.

Der chilenische Condor zu dem Gewicht von15,253 uud mit einer Legirung von 900 Tsdtln.(9 : 30)..9 Doll. 75 Cts.

Die spanische Dublone von 100 RealenvelloNzu dem Gewicht von 8,339 und mit einer Legirungvon 900 Tsdthl. (5:08). . . 5 Doll. 35 Cts.

Der englische Sovereign zu dem Gewicht von7,09, und mit einer Legirung von 917 Tsdthl(4 :96). . 5 Doll. 20 Cts.

Der Napoleond'or von 20 Franken zu dem Ge-wicht von 6,45 und mit einer Legirung von 9< 1

Tsdthl. (3 :93).4 Doll. 12-/4 ©?;

Alle diese Münzen, wenn sie doppelt sind, sodie Unterabtheilungcn derselben zu dem Verhältnismäßigen Werthe.

Art. 2. Die nach der Verkündigung des gegen-wärtigen Gesetzes eingegangenen Verpflichtungen kön-nen in jeder der in Art. 1. ausgeführten Münzenberichtigt werden.

Art. 3. Die Verpflichtung zur Annahme doNational-Silbcrmünze ist für Privatpersonen amden 17 Pesos nicht erreichenden Betrag beschränkt.