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Erster Band.
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250
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Buenos-Ayrcs-Hüute

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Bütte

5- B. jener Wechselkurs ca. 2 Pence ©terlg. für I = 8, 57l Nkr. österr. — Im Kleinhandel cursirt mirt Papierpiaster; der Werth eines solchen Piasters s Papiergeld und es wird der Cours der Papierpiasterbnief sich demnach aus ca. 6 Kr. f. W. = 1,714 Sgr. j gegen Onzas täglich notirt.

Wechseleourse.auf England . .

„ Frankreich. .

„ Hamburg . .

„ Rio de Janeiro„ Montevideo .

m. 0 . ». für 1 Ouza in Gold.

Man notirt dieselben

zu 65 Schill. Sterb

„ 82 Franken

„ 43 Mark Bco.

„ 30,000 Reis >

„ 100 Pesos m. 0 . w. in Onzas zu 17 Pesos für 100 solcher Pesos in

Montevideo.

die Vereinigten Staaten von Nordamerika zu m. 0 . w. 98 Pesos à motalioo, d. h. in Gold-Onzas zu16 Silber-Pesos für 100 Dollars.

Geldeourse werden pr. Stück in PapierpiasternNotirt, deren sehr veränderlicher Handelswerth sichaus dem Course der Onzas ergibt.

.Handels- und Wechselrecht. In Strei-tigkeiten richtet man sich nach dem Code de Com-merce.

Platzgebräuche. Waarenzahlungen werdentheilweise in Papiergeld geleistet und auch nur solchePlatzwechsel, die aus Papiervaluta lauten, werden indieser bezahlt. Wechsel auf europäische Plätze wer-den nur gegen Onzas begeben, größere Zahlungenüberhaupt stets in Onzas gemacht. Einfuhrartikelhandelt man nach der Verzollung nach PapierpiasterImoneda eorriente, m/c $) und meist aus 2 bis 3Monat, zuweilen auch auf längere Zeit, Landes-erzeugnisse nur gegen baare Zahlung. Die Cour-tage für die letzteren beträgt 1 j 2 % für den KäuferUnd Verkäufer, die Wechselcourtage O 4 °/o- Getrock-nete Rindshäute werden pr. Poseda von 35 Pfd.,gesalzene pr. Poseda von 60 Pfd., Ochsen- und Kuh-hörner pr. l600 Stück, Ochsenfleisch pr. Ouintal,Pferdehäule pr. 1 Stück, Pferdehaare und Wollepr. Arroba, Salz pr. Fanegas, Steinkohlen, Kalk,Kornfrüchte gewöhnlich ebenfalls nach Fanegas,Chinchillafelle pr. Dutzend verkauft.

Banken. Im Jahre 1854 wurde, nachdem 1837die Aufhebung der Nationalbank erfolgte, eine Dis-evnt- und.Depositenbank, sodann in neuester Zeitdie „Handelsbank von Buenos-Ayres" (Banco Com-wereial de Buenos Aires) gegründet; auch verschie-dene Versicherungsgesellschaften haben hier ihren Sitz.' Rechnungsart, Maße und Gewichte s.Argentinische Republik. — Die hiergebräuch-liche Vara (Elle) ist nicht die alt-castilische, sonderneine 3>/z Proc. längere Vara.

Buenos-Ayres-Häute, s. Häute.

Bürde, s. Leder und Stahl.

Bürdestahl, s. Stahl.

. Bürgschaft. Wenn zwischen mehreren Personen-m Schuldverhältniß besteht und ein Dritter erklärt,u> dieses Verhältniß neben dem Hauptschuidner ein-treten zu wollen, so nennt man diesen Bürgen.Dieses Eintreten kann ein zweifaches sein, entweder«in blos subsidiäres in der Art, daß der Bürgeerst dann hastet, wenn nachgewiesen ist, daß vondem Hauptschuldner nichts zu erlangen war, odere>» prim äres in der Art, daß der Gläubiger nunlwei gleichverpflichtete Schuldner hat und es ihmirei steht, welchen von beiden er aus Erfüllung be-engen will, wo der Bürge' also zugleich Selbst-ühuidner ist. Sind mehrere zugleich Bürgen, sohatten sie entweder nach Kopstheilen oder jeder fürdas Ganze, solidarisch. Den Bürgen jeder Artstehen die sämmtlichen Einreden des Hauptschuld-ssers zu Gebot, auch haben dieselben, falls sie zurZahlung angehalten werden und sich die Klage vom

Gläubiger haben abtreten lassen, oder im Verlrags-wege Fürsorge getroffen haben, einen Regreß gegenden Hauptschuldner und die Mitbürgern

Das Allg. d. H.-Gs.-B. enthält in Art. 96 und281 Abweichungen von den allgemeinen Grund-sätzen , wonach die Bürgschaft in der Regel nur alssubsidiäre und bei mehreren Bürgen als getheilte an-gesehen werden soll, und wonach Jeder Bürge wer-den kann, indem es bestimmt:

1) daß den Haudelsmäklern verboten sein soll,sich für Geschäfte, welche sie vermitteln zu verbürgen.

2) Daß sofern die Hauptschuld aus einem Han-delsgeschäfte hervorgegangen, oder die Bürgschaftselbst ein Handelsgeschäft feie, Art. 271 und 272mehrere Bürgen immer solidarisch haften, und dieEinrede der Theilung und Vorausklage des Haupt-schuldners nicht statt habe.

Bürsten, zum Abkehren von Staub oder anderenUnreinigkeiten, werden meist aus Haaren und zwarhauptsächlich aus Schweinsborsten verfertigt, die ineinem Griffe von Holz, Knochen, Elfenbein und dgl.,von, dem Zwecke derBürste entsprechender Form, be-festigt werden. Außer den Schweinsborsten bedientman sich zu manchen Arten von Bürsten auch derPferde-oder Ziegenhaare, sowie auch der Stengeldes Haidekrauts und der Queckenwurzeln. DieKratzbürsten, welche zum Polireu von Metall-arbeiten, besonders vergoldeter, gebraucht werden,bestehen aus Messingdraht. Außerdem hat man be-kanntlich Kleider-, Schuh-, Hut-, Sammet-, Schnal-len-, Zahn-, Nagelbürsten rc. Die drei letzten Sortensind häufig in Knochen oder Elfenbein gefaßt; dieHaarbürsten haben oft aus der Rückseite des Holze»einen kleinen Spiegel nud zuweilen ist auch ein Kammvermittelst eines Gelenks zum Einlegen damit ver-bunden. Die Verfertigung der Bürsten geschiehtzwar meist durch die Bürstenbinder; in manchen gro-ßen Städten, wie in Wien, Berlin, Dresden, Nürn-berg , Tübingen, Alteuburg u. a. gibt es aber auchBürstenfabrikeu, deren Fabrikat dem französischenund englischen, das früher häufig nach Deutschlandkam, nicht nachsteht und die Einfuhr des letzterendaher völlig verdrängt hat. Geringe und wohlfeileBürsten werden besonders in den deutschen Gebirgs-gegenden häufig verfertigt. In Nürnberg und Fnrthgibt es auch Fabriken, welche Bürstengriffe von Holz,Knochen und Elfenbein verfertigen, die von denBürstenbindern daher bezogen werden.

Bürstenhüte, s. Hüte.

Büschel nennt man auf den Blechhütten die aus-geschossenen untauglichen Bleche, die schockweis zu-sammengebunden und so verkauft werden.

Büsc, s. Buyse.

Bütte heißt an manchen Orten ein Maß fürKohlen und Kalk; f. Frankfurt a.M. und Darm-stadt.