Band 
Erster Band.
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343
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Contrcbordr

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donjentjeug

Zunächst List, Bestechung der Zollauffeher, Benutzungber nächtlichen Dunkelheit rc. zur Erreichung ihresZweckes an, aber meist sind sie auch darauf gefaßt,^walt mir Gewalt zu vertreiben; sie sind daherhäufig gut bewaffnet und so wie sie ihr eigenes Lebenaufs Spiel fetzen, so nehmen sie gewöhnlich auchkemen Anstand, jeden Zollaufscher, der sich ihnen inden Weg stellt, niederzuschießen, wenn er sich nichtfreiwillig entfernt. In der Regel ist das Paschge-Ichäfr vollständig organisirt, indem der Pascher dieganze Gefahr gegen eine Prämie, die nach der grö-ßeren oder geringeren Schwierigkeit oder Gefahr fest-setzt ist, übernimmt, dem Absender der Waare beideren Empfang den ganzen Betrag derselben bezahltru>d ihn von Dem, an welchen er sie jenseits derGrenze überliefert, nebst der sestgesetzten Prämie zu-rück erhält. Zst sie ihm aber weggenommen worden"der hat er sie weggeworfen, so trifft ihn allein der-berlust. Das Letztere geschieht besonders dann,wenn die Pascher nicht eigentlich darauf ausgehen,das Einbringen der Contrebande durch Waffenge-walt zu erzwingen; sie werfen dann, wenn sie er-iappt werden, die Waare, die sie gewöhnlich auf demdrücken tragen, weg und suchen sich durch die Fluchtretten. Gewöhnlich befinden sich an solchenGrenzen, wo der Schmuggel lebhaft und im Großendetrieben wird, in diesseits gelegenen Ortschaftengroße Lager einzuschwärzender Waaren, deren In-haber mit Personen jenseits der Grenze in Verbin-dung stehen, au welche die Pascher die Waare ab-liefern. An der russischen Grenze, wo in derUeuesten Zeit die Bewachung mit großer Sorgfaltund Klugheit eingerichtet worden ist, ohne daß maudadurch die völlige Unterdrückung des Schleichhan-dels erreicht hat, wird dieser gewöhnlich vermittelstBestechung der Zollauffeher ausgeführt; dagegen istan den französischen Grenzen, besonders von Spa-nien und auch von der Schweiz aus, die Anwendungvon Gewalt das gewöhnlichste Mittel, um oft ganzeTransporte von mehreren Wagen- oder Maulthier-ladungen über die Grenze zu bringen. An dendeutschen Grenzen dagegen benutzen die Pascherhäufiger die Nacht und nur ihnen bekannte Schleich-wege durch Wälder oder Gebirge, und sind nurwlteu mit Feuerwaffen zu ihrer Vertheidigung Ver-ben. — Man unterscheidet übrigens Friedens-und Kriegscontrebande und versteht unterersterer die Einbringung solcher Artikel, die entwederdurch die Zollgesetze ganz einzuführen verboten sind,der die mit Hinterziehung des darauf gelegten Zolles"'gebracht werden. Kriegscontrebande da-nken nennt man die durch Schiffe neutraler Na-?°'wn oder auch zu Lande bewerkstelligte Einfuhrwscher Gegenstände, welche dem Empfänger zur»uhrung des Krieges nöthig oder nützlich sind. Ge-wöhnlich werden dazu gerechnet: Waffen, Munition,Salpeter, Schwefel, Pferde und Pferdegeschirre,Zwiste und Schiffsmaterialien, oft auch MenschenGeld. Die Gesetze der einzelnen Länder sind. ^'wer jedoch sehr verschieden. Die Wirkung einer'deckten Kriegscontrebande ist die Konfiskation derl* aat:e und gewöhnlich auch des Schiffes; die Eng-wer confisciren sogar auch die am Bord des letz-dcfindlichen erlaubten Waaren, welche demUllicheu Eigenthümer gehören wie die verbotenen,^vntrebvrde, f. Blackpvinte.'--vntremandiren , contramandiren oder11 lraordiuirenheißl einen Auftrag widerrufen,was Bestelltes abbestellen; auch sagt man anstatt

dessen: einen Auftrag annul liren, ihn für nichtigoder ungültig erklären.

Contremine nennt man im Fondshandel dasSpekuliren auf das Herabgehen der Cours^ (ä labaisse), um dadurch dem Spekuliren auf das Steigen(a la hausse) entgegenzuwirken, oder umgekehrt.Man sagt dann auch: in di e Contremin e gehen,und den Spekulanten der es thut, nennt nian einenContremineur. S. auch Staalspapiere.

Contreordre, Contremande oderContre-mandirung heißt die Zurücknahme oder Wider-rufung eines Auftrags. Im Wechsclvcrkehr nenntman Contreordre den Auftrag des Ausstellerseines Wechsels an den Bezogenen, denselben nichteinzulösen. Der Erstere ist nur dann dazu befugt,wenn er den Wechsel einem Dritten nur mit demAuftrage übergeben hat, ihn einzukassiren, oder wenner ihn zwar an diesen verkauft, aber die Valuta (denGegenwerth) nicht von ihm erhalten hat. Jeden-falls aber kann er sich dadurch, wenn der Wechselin andere Hände übergeht, seiner Verpflichtung gegendie späteren Wechselinteressenten (Giranten) nichtentziehen.

Contrepointes , s. B e t t d e ck e n.

Controle, s. Binnencontrole.

Contumaz, s. Q u a r a n t a i n e.

0onvs.IIg.ris. majalis, s. Maiblume.

Convallaria polygonatum, s. Weiß-wurzel.

Conveniren heißt entweder übereinkommen,oder, und zwar häufiger, passend, genehm sein. An-statt : es convenirt mir, sagt man dann auch: es istmir c o n v e n a b e l.

Conventionalstrafe nennt man die Verabre-dung unter zwei Contrahentcn, sich für den Fall derNichteinhaltung des Vertrages im Ganzen odereinzelner Bestimmungen desselben einer bestimmtenStrafe zu unterwerfen. Das Allg. d. H.-Gs.-B.enthält in Art. 284, 298 und 299 einzelne Bestim-mungen hierüber, indem namentlich der Art. 284einzelne streitige Fragen des Civilrechtes in ihrerAnwendung auf Kaufleute dahin entscheidet, daß dieConventionalstrafe keiner Beschränkung in Ansehungdes Betrages unterliege und das doppelte des Inte-resses übersteigen dürfe; daß in Zweifel die Erle-gung der Strafe nicht von der Erfüllung des Ver-trages befreie, und daß im Zweifel, neben der Strafenoch der sie übersteigende Theil des nachgewiesenenSchadens ersetzt verlangt werden könne.

Conventionsgeld , Conventionsmünze,Co uventionsfuß, s. Münzf uß.

Convolvulin, Convolvulinöl, Convol-vulinölsäure.s. Jalappe.

Convoy, das Geleit von bewaffneter Mannschaft,zum schütze von Personen, Geld oder Gütern; aufder See eine Begleitung von Kriegsschiffen, zur Be-deckung der Handelsschiffe gegen Seeräuber oderKriegsschiffe feindlicher Staaten.

Eionzentzeug oder Concents nannte maneinen früher sehr gebräuchlichen einfachen geringenWollenzeug, welcher leinwandartig mit gezwirnterKette und einfachem Einschuß gewebt war und vielAehnlichkeit mit dem Etamin hatte. Er wurde inFrankreichund England, sowie fast überall in Deutsch-land verfertigt. Die glatten, einfarbigen kamenauch unter dem Namen Polamit oder Polemitvor; eine schmale, meist gestreifte oder gedruckte,manchmal auch warm gepreßte Sorte, die auch zu-weilen mit Ziegenhaar gemischt war, wurde Llui-