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Dümntark
Früher war der Zahlwerth entweder Species effectiv,die cöln. Mark f. S. zu 9-/ 4 Rthlr. Spec., oder dä-nisch Courant, die cötu. Mark f. S. zu 11'/» Rthlr.
Dlüuzen. 1) In Golde. Gegenwärtige Ans-müuzung seit 1827: Pistolen (Frederik- und Christian-d'or) 21'/z karatig (895"/!, Tausendtheile), wovon84,„»,z Stück auf das Mllnzpfund sein Gold gehen,daher Werth: 0,505 deutsche Goldkrone. DoppeltePistolen im Verhältniß. 2) In Silber. GegenwärtigeAusmünzung seit 1813: Speciesthaler oder doppelteReichsthaler, Feinheit 875 Tausendtheile, 18,7772Stück auf das Münzpfnnd fein Silber, Werth 1 Thlr.15-/2 Sgr. prenß. — 2 Fl. 39-/-, Kr. im 52-/2 F1-Fuß 3 Fl. 27-/2 Kr. im 45 Fl.-Fuß. HalbeReichsthaler Species oder nunmehrige ganze Reichs-thaler Reichsmünze nach Verhältniß (s. 0.); halbeReichsthaler oder V4 SpecieS zu 48 Schilling Reichs-münze (seit 1854) nach Verhältniß; 32 Schillingstückeoder -/»Reichsthlr., 16 Schillingstücke oder -/«Reichs-thlr., 8 Schillingstücke oder -/,2 Reichsthlr. im ver-hältnißmäßigen Werthe und Feingewicht, aber vongeringerer Feinheit. Von den -/gThlr. oder -/»Speciesgehen 118,«« Stück auf das Münzpfnnd fein (Fein-gehalt 687-/2 Tausendtheile), von den -/« Thlr. oderV,2 Species gehen 237, 32 Stück auf das Münzpfundfein (Feingehalt 500 Tausdth.). Als Silberscheide-münze werden 4 und 3 Schillingstücke geprägt,21 -Reichsthaler aus der dänisch-köln. Mark.
Papiergeld. Die Roten der Bank von.Kopcn-hazen zu 5,10, 50 und 100 Reichsthaler, welche feitdem Jahre 1845 zu ihrem 'Nominalwerthe umlaufen,sind das Hauptzahlmittel des Landes.
Wechselrecht. Die dänische Wechselordnung von1825 und 1843 bestimmt, daß bei Sicht zahlbareWechsel innerhalb 24 Stunden nach der Vorzeigungbezahlt oder protestirt werden müssen; die auf längereZeit laufenden genießen 8 sogenannte Lauftage, welcheauch allgemein benutzt werden, und mau verlangt so-gar die Zahlung nicht vor Ablauf derselben. Außer-dem gelten noch 2 Respecttage, so daß die Zahlungerst am 10. Tage nach Verfall geleistet werden kannund außerdem an diesem Tage protestirt werden muß.Der Accept muß gefordert werden und der Bezogenesich innerhalb 24 Stunden deshalb erklären; imWeigerungsfälle muß in den darauf folgenden 24Stunden protestirt werden. Ein halber Monat wirdimmer für 15 Tage gerechnet. Wechsel ü. Ilso sindunerlaubt; die Zahlungszeit muß entweder auf Sicht,eine gewisse Zeit nach Sicht, oder nach dato bestimmtwerden. DieAcceptation, welche auf den Wechsel ge-setzt werden muß, kann für einen Theil der Wechsel-summe geschehen. für den übrigen muß Protest er-hoben werden. Theilweise Zahlung kann angenom-men werden. Der Inhaber setzt das Empfangeneauf den Wechsel und läßt wegen des übrigen pro-testiren. Sobald ein Wechsel wegen Richtannahmeprotestirt ist, hat der Inhaber das Recht, von demAussteller oder Giranten Zahlung zu fordern, ohneverpflichtet zu sein, die Zeit abzuwarten, welche indem Wechsel bestimmt ist. Er kann sich unter denWechselverbundeneu an Denjenigen halten, der ihmansteht, ohne den Regreß an die zu verlieren, die zu-letzt hinzugekommen sind, hat er aber einem erlaubt,sein Giro zu durchstreichen, so sind dadurch alle Nach-stehende befreit. Eine Wechsetsorderung muß späte-stens binnen 5 Jahren, von der Zeit, daß der Wech-sel protestirt worden ist, geltend gemacht werden;nach Verlauf dieser Zeit ist solche Forderung ohne alleGültigkeit.
Wechselstempel. Seit 1. April 1861 ist einneues Stempelgesetz in Kraft getreten, in Folge dessenWechsel jetzt mit 16 Schilling pr. 1000 Rthlr., kurzeWechsel, d. h. solche, die nicht auf längere Zeit als
8 Tage nach Sicht oder 14 Tage nach dato lauten,nüt 8Sch. ohne Rücksicht auf die Größe der Sunmie,belegt sind. Alle Exemplare eines Wechsels müssengestempelt oder mit Stempelmarken versehen werden,nur Anweisungen und transtrirende (im Auslandegezogene und in der dänischen Monarchie nicht fällige)Wechsel sind stempelfrei.
Staatspapiere und Anleihen. 1) König-liche Obligationen ä 1000 Reichsthaler zu 4 % von:Jahre 1811. 2) Englische 5 % Anleihe von1821 von 3 Will. Pfund Ttert. in Obligationen von1000, 500, 250, 200 und 100£; dieZinsen werdenam I.Jan. und I.Jnti in London bezahlt. 3) Eng-lische 3 "//, Anleihe von 7-/ 2 Will. Pfund Stell,in Obligationen von 1000, 500, 250 und 100 Psd-mit halbjährlicher Verzinsung am 1. Apr. und 1. Oct. !soll bis zum I. 1885 zurückgezahlt sein. 4) 4 °/oObligationen der norwegischen Anleihe von 1828;Zinszahlung am 1. Februar, 1. Mai, 1. August und1. November. 5) 4 "ch Staatsschuld-Obli-gationen unauskündbar von 1835; Zinsen zahl"bar am 6. Januar bei Rothschild in Frankfurt a.M-6) 5 °/„ englischeAuleihe voll 1849 von 2 Will-£ in Obligationen ä 100 bis 1000 £; Zinsen ain81. März und 30. September. 7) 5 chh englischeAnleihe von 1850 von 800,000c§inObligationenL 100 , 500 und 1000 £; Zinsen am 1. März und1. Sept. 8) 4'/o Kreditkassen- und Kredit-vereins-Obligationeu von 1850 und 1853!Zinsen am 11. Juni und 11. December. 9) Obli-gationen der dänisch-westindischen Anleihezu i %. 10) 4% englische Anleihe von 1863von 2 Will. £
MaßenndGewichte. Längenmaß: Der Fuß(Fod) wird in 12 Zoll (Tommer) ü. 12 Linien (L-/liier) getheilt und ist dem preußischen gleich, nämlich= 0,3138 Meter. Die Elle (Älen) ist — 2 Fuß,= O,^,-, Meter, = 0, 9il2 prenß., = 0, so5 6 SBfner, — 1,058 Hamburger Ellen. = 0 , 882 g russischeArschin, = 0, 0865 engl. Uards; 51 dänische sind= 48 prenß. Ellen.
Getreidemaß. 1 Korntonue ist — 139 ,iü>Liter; sie hält 4-/» dänische Knbiksuß oder 144 Pott1 Last (Laest) hat 22 Tonnen (Tönder) L 8 Scheffel(Skaepper oder Ottinger) ü 4 Viertel (Fjerdinkar)-1 Korntonne ist = 2, 6312 prenß. Scheffel und Haw-burger Faß, --- 2,2626 Wiener Wetzen, = 0,°°-»russ. Tschetwert, ---- 1, 8 77« Bremer Scheffel,0 4784 , engl. Qnarter. Die Tonne Mehl ist der Bier/tonne gleich; die Tonne Salz ist — 170, 037 Liter,'
9 Salztonilei! — 11 Korntonnen.
Flüssigkeitsmaß. 1 Stückfaß Wein hat 7-,/s
Ohm a 4 Anker k 19% Gannett k 2 Pott a 4 Pegel!IPott = 0,066, Liter, = 0, 8 4g7 prenß. Quart, ---0,6820 Wiener Maß, = O,^ russ. Kruschki, ^0,133., Hamb. Viertel, --- 0,. 2 ,, l6 engl. GalloN-1 Fuder Wein — 6 Ohm oder 930 Pott; auch wirddas Fuder in 2 Pipen a 2 Oxhoft L 1-/ 2 Ohm ge/theilt. Der Anker wird gewöhnlich zu 39 Pott unddas Oxhoft zu 240 Pott gerechnet. 1 Biertonne ff136 Pott, = 131, :! o23 Liter; nach derselben wN'dauch Mehl, Fleisch, Butter, Talg, Seife, Thransverkauft und von diesen enthält die Tonne Rto ‘Liespfnnd. 18 Mertonnen sind — 17 Korutonnen.Die Theertonne ist — 120 Pott.