Deutschland
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Deutschland
Eisen- und Stahlwaaren, Garn, Thee, Potasche rc.— Deutschland ist ein sehr gut bewässertes Land undbesitzt einige der größten Ströme Europas: Rhein,Donau, Weser, Elbe; auch Oder, Main, Neckar,Mosel, Ems, Eider u. «. sind schiffbar. Den Ver-kehr auf diesen Strömen durch die Aufhebung allerZölle und Abgaben, die nicht aus die Erhaltung dernatürlichen Wasserstraßen, zu fördern, ist eine Pflichtder Regierungen, deren allseitige Erfüllung leidernoch immer auf sich warten läßt. Um so mehr istfür die Eisenbahnen geschehen. An die Bahnen al-ler Nachbarstaaten ohne Ausnahme ist ein Anschlußbewerkstelligt worden, und wenn auch einzelne Städtenoch diese oder jene Verbindung im Innern odernach Außen wünschen, so kann doch das deutscheEisenbahnnetz im Ganzen und Großen für vollendetgelten. Das Gebiet des Vereins deutscher Eisen-bahuverwaltungen erstreckt sich über das ganze Bun-desgebiet und außerdem einerseits über Oester-reichs sämmtliche außerdeutschen Eisenbahnen (inUngarn, Galizieu, Italien rc.), sowie andererseitsin Folge der 1860 erfolgten Aufnahme der nieder-ländisch-rheinischen Eisenbahn auch nach Hollandhinein. Als seine äußersten Kreuzpunkte erschei-nen:
1) im Westen: Emden, Amsterdam, Rotterdam,Landen, die preußische Grenze bei Verviers, Trier,Saarbrücken, Straßburg, Basel;
2) im Süden: Friedrichshafen, Lindau, Mantua,Venedig, Trieft, Sisseck, Basias an der Donau;
3) im Osten: in Ungarn: Sugatag, Kaschau;in Galizien: Lemberg, die russischeGrenze beiMys-lowitz, Thorn und Epdtkuhnen;
4) im Norden nach den dänischen Bahnen hin:Kiel und Rendsburg.
Um dieses weite Gebiet gehörig überschauen zukönnen, ist es nothwendig, jene Knotenpunkte, umwelche sich der deutsche Eisenbahnverkehr hauptsäch-lich concentrirt, herauszusuchen und möglichst na-turgemäß die verschiedenen Bahnen um diese Cen-tralpunkie zu gruppiren. — Im Nordosten Deutsch-lands bildet offenbar die Metropole Preußens Ber-lin einen solchen bedeutenden Mittelpunkt, um wel-chen sich nicht weniger als 5 preußische Eisen-bahnlinien unmittelbar anlegen. — Südlich davonhaben wir das sehr verzweigte EisenbahnnetzSchlesiens darzustellen, welches sich um dessenHauptstadt Breslau gruppirt. — Im SüdostenDeutschlands ist Wien als der Mittelpunkt derweithin sich erstreckenden Eisenbahnlinien des öster-reichischen Kaiserstaats zu nennen. — In Nordwest-und Mitteldeutschland gibt Hannover für dashannöversche, braunschweigsche und holsteinsche Netz,Leipzig für die sächsisch-thüringischen Bah-nen einen wichtigen Knotenpunkt ab. — In derRheingegend möchten Köln und Frankfurt a.M. als Hauptcentralpunkte dastehen. — In Süd-west- resp. Süddeutschland erscheint Stuttgartals Mittelpunkt für die Württembergischen, badischenund Psälzer Bahnen, sowie München für die Bah-nen Baicrns. — Auf diese Weise erhält man 9Gruppen von Bahnen — von welchen wieder 1) dieBerliner und schlesische Gruppe, 2) die hannöversche,die sächsische und die rheinischen Gruppen, 3) diesüdwestliche und baierische Gruppe zu größerenGanzen sich zusammenlegen lassen. — Die Wohltha-ten , die durch diesen allgemeinen Verband für denVerkehr erwachsen, werden durch die, neben denEisenbahnen laufenden electrischen Telegraphen ver-
mehrt; Dampfschiffe sieht jeder deutsche Fluß, der siezu tragen im Stande ist. Die übrigen Anstalten zurFörderung des Verkehrs sind Börsen, Banken, Asse-kuranzen und die in der neuesten Zeit entstandenen so-genannten Kredit-Institute. — In der Gesetzgebungund in der Thätigkeit der Staatsverwaltungen gibt sichein erfreuliches streben kund, für ganz Deutschlandgültige Gesetze und Maßregeln zu erlassen. Es be-steht ein deutsches Münzg esetz, ein deutscher Post-verein, ein Eisenbahnverein, ein Telegra-phenverein, ein Zollverein, ein allgemeinesdeutsches Handelsrecht und Wechselrecht undauch in Ansehung des Zollgewichtes ist einGleiches größtentheils erreicht, m neuester Zeit aucheine Einigung im Maaß- sowie im allgemeinenG e w i ch l s w e s e n angebahnt worden.
Münzverhältnisse, s. Münzfuß.
Handelsrecht, s. d.
Wechselrecht, s. Wechsel.
Postv erein, s. Post.
Zollverein, s. d.
Neues Maßsystem. Im Jahre 1860 trataus Anlaß eines in der deutschen Bundesversamm-lung gefaßten Beschlusses eine Commission vonFachmännern Oesterreichs, Baierns, Sachsens, Han-novers, Württembergs, Badens, des Großherzog-ihums Hessen, Oldenburgs, Nassaus und der Hanse-städte in Frankfurt a. M. zusammen, um ein Gut-achten wegen Einführung gleichen Maßes und Ge-wichtes in allen Bundesstaaten auszuarbeiten undBorschläge über die ani zweckmäßigsten zu wählendenSysteme, sowie über die zur Einführung derselbenerforderlichen Maßregeln zu eröffnen. Von denArbeiten der Commission, welche am 30. April 1861ihre Aufgabe erfüllt hatte, liegen zuvörderst die Vor-schläge wegen Annahme eines neuen Maßsystemsvor, die folgendermaßen lauten:
I. Längenmaße. System des Längenmaßes,tz. 1. Zur Einheit des Längenmaßes für das gesammtevereinigte Deutschland wird eine Länge von 132,ggs«Pariser Linien unter der Benennung eines deutschenFußes angenommen. — §. 2. Dieses deutsche Fuß-maß soll, wie das französische Meter, wovon es 3 /n>beträgt, nach der lotse Zu Peron so festgestelltwerden, daß es bei der Wärme des gefrierendenWassers seine wahre Länge hat. — §. 3. Der deutscheFuß wird in 10 Zolle, der Zoll in 10 Liniengetheilt. Unterabtheilungen werden ohne besondereBenennungen blos durch zehntheilige Brüche ange-geben. — tz. 4.. Als größere Längeneinheit soll diedeutsche Ruthe gelten, deren Länge auf zehn Fußfestgesetzt wird. Hiernach ist:
1 Ruthe —10 Fuß = 100 Zoll —1000 Linien,
1 Fuß — lOZoll— 100 Linien,
1 Zoll — 10 Linien.
§• 5. Zu geodätischen Zwecken dient die Meß kette,das größte in Anwendung kommende Längenmaß,welches fünf Ruthen lang ist und aus 50 eisernendurch Ringe mit einander verbundenen Stäben be-steht. — §. 6. Fünfhundert solcher Meßketten, oderZweitausend und Fünfhundert Ruthen machen einedeutsche IN eile, welche demnach 25,000 Fuß ent-hält. — §. 7. Als Längeneinheit für den Verkauf giltdie deutsche Elle, welche fortan fünfundzwanzigdeutsche Zoll enthalten soll. Eine Elle ist daher gleichdem vierten Theil einer deutschen Ruthe. Dieselbewird für den öffentlichen Verkehr iu halbe, viertel,achtel Elle rc. eingetheilt. — §. 8. Der Faden beimSeewesen, sowie das Lacht er beim Bergbau sollen