Staatspapicre 591 Staalspapirrc
was theils von dem Bertrauen abhängt, welches derStaat hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit undZahlungswilligkeit genießt, theils von der für dieAnleihe bestellten besonderen Sicherheit, wenn einesolche gegeben ist, theils von der Höhe des dafürfestgesetzten Zinsfußes und von den augenblicklichenVerhältnissen des Geldmarktes überhaupt, und ge-wöhnlich kann er selbst im Augenblicke des Vertrags-abschlusses mit der Staatsbehörde nicht wissen, zuwelchem Preise er sie wird anbringen können; des-halb übernimmt er die Anleihe in der Regel zueinem Course, der mehr oder weniger unter Pari istund bei dem er etwas zu gewinnen hofft, auch erhälter vom Staate oft noch außerdem eine Provisionund zuweilen noch andere Vortheile. Wenn derStaat die Anleihe ohne Vermittelung eines Ban-kiers aufzubringen hofft, wobei er die dem Letztere»zu zahlende Provision rc. erspart, so wählt er dazuden Weg der Subscription, indem er selbstdurch öffentliche Bekanntmachungen die Kapitalisteneinladet, sich an der Anleihe zu betheiligen. Oft ge-währt er diesen ebenfalls verschiedene außerordent-liche Vortheile, indem er namentlich den ersten Un-terzeichnern die Obligationen etwas unter Parigibt, oder ihnen mehr Zinsen zahlt, als eigentlichfestgesetzt sind rc. Bei den «subscriptionsanleiheuübernehmen große Bankierhäuser häufig ebenfallssogleich einen bedeutenden Theil der Obligationen,um sie mit Nutzen wieder zu verkaufen, und diesengibt der Staat gewöhnlich noch eine besondere Pro-vision oder andere Vergünstigung. — Bei der Auf-nahme von Staatsanleihen finden auch noch mehrereandere Modalitäten statt, wodurch verschiedeneClassen der Staatspapiere entstehen. Zuweilennimmt ein Staat Geld anf, das er gar nichc zurück-zuzahlen verspricht, sondern das er nur fortwährendverzinsen will. Dies sind die untilgbarenAn-leihen oder die ewigen Renten, dieJnscrip-tionen in das große Buch derNational-schuld, die es namentlich in England, Frankreich,Spanien, Rußland rc. gibt. Da es den Kapitalisten,die sich bei einer Staatsanleihe betheiligen, in derRegel weniger darum zu thun ist, ihr Geld nacheiner gewissen Zeit zurückzuerhalten, als es gegeneinen sicheren Ziusengenuß anzulegen, so finden sichauch genug Theiluehmer zu solchen Anleihen, unddies um so mehr. da jeder weiß, daß er die darüberausgefertigten Obligationen oder Rentenscheiueimmer wieder für den Kapitalwerth anderweitig ver-kaufen kann. Oft sind diese Obligationen auf denNamen des Darleihers gestellt und müssen daher,wenn sie in andere Hände übergehen sollen, um-geschrieben werden. Da aber hierdurch der Handeldamit im Auslande erschwert wird, so wird in diesemFall zuweilen ein oder einige große Bankierhäuserau einem auswärtigen Platze autvrisirt, für einegewisse, auf ihren Namen geschriebene Summe^ertificate auszustellen, welche auf jeden In-haber (an portonr) lauten und daher anstatt derDriginalpapiere in Circulation gesetzt werden können.Der Staat kann auch die untilgbaren Anleihenkheilweis zurückzahlen, indem er Obligationen der-selben an sich kauft und sie entweder vernichtet oderdoch nicht wieder ausgibt. Zuweilen werden dieObligationen über untilgbare Anleihen auch An-nuitäten genannt, weil die Renten fortwährendjährlich gezahlt werden. — Tilgbare Staats-papiere sind solche, die vom Staate wieder eingelöstuu^rdcn, indem er das Darlehn unter der Bedingung
übernommen hat, es nach einer gewissen Zeit zu-rückzuzahlen, und dieses kann auch auf verschiedeneArt geschehen. Entweder behält sich der Staat vor,das Anlehen zu einer ihm beliebigen Zeit ganz oderzum Theil aufzukündigen, also die Obligationen biszu einem vorher öffentlich bekannt zu machendenTermine einzulösen; oder, was am häufigsten derFall ist, es sind bei der Aufnahme des Anlehens ge-wisse Termine für die successive Rückzahlung fest- -gesetzt, so daß dasselbe nach einer gewissen Zeit,vielleicht in 50 oder 100 Jahren völlig getilgt ist.Gewöhnlich wird an diesen Terminen eine bestimmteAnzahl der Obligationen durch öffentliche Verlosungfür die Einlösung bestimmt oder aufgekündigt, oderder Staat kauft mit dem dazu disponiblen baarenGelde eine Anzahl Obligationen an sich, welche danngewöhnlich öffentlich vernichtet < verbrannt! werden.Eine andere Art der Zurückzahlung geschieht durcheine förmliche, mit Prämien oder Gewinnen ver-bundene Lotterie nach einem dazu aufgestelltenPlane. Bei diesen Anlehen, welche Lotterie-anlehen heißen, wird zu gewissen Terminen, ge-wöhnlich alljährlich einmal, eine Anzahl Nummernder Obligationen (welche auch Loose oder Prä-mienscheine, auch Partialobligationen,P a r t i a l l o o s e oder P a r t i a l e n genannt werden) -nebst den darauf fallenden Gewinnen, wie bei einergewöhnlichen Lotterie gezogen. Der kleinste dieserGewinne beträgt in der Regel das Kapital nebstZinsen vom Tage der Aufnahme des Darlehns anbis zu dem Verloosungstage zu einem niedrigenZinsfüße (vielleicht 2 — 3 %); außerdem aber wer-den eine gewisse Anzahl verschiedener größerer Ge-winne gezogen, welche zuweilen bis zum 1000fachenBetrage des Kapitals steigen. Diese höheren Ge-winne kaun der Staat zahlen, einestheils weil erdas Anlehen zu einem höheren als dem erwähntenniedrigen Fuße (vielleicht mit 5 %) verzinsen will,andereutheüs weil er die Obligationen während derZeit bis zur Verloosung nicht verzinst und daher dieZwischenstufen erspart, und der über das Anlehenausgefertigte Plan ist daher immer so eingerichtet,daß die Summe sämmtlicher in den verschiedenenZiehungen auszuzahlenden Gewinne so viel beträgt,als die Zurückzahlung des Darlehns mit den ge-wöhnlichen Terminszinsen zu dem höheren Zinsfüßebetragen würde. Gewöhnlich findet bei den Lotterie-anlehen die Einrichtung statt, daß die sämmtlichenNummern der Loose in eine gewisse Anzahl Serienvon 50, 100 rc. aufeinander folgenden Nummerngetheilt sind und daß vor jeder eigentlichen Ge-winnziehung eine bestimmte Anzahl solcher Seriengezogen werden, deren Nnminern für die darauffolgende Ziehung der Gewinne allein in das Glücks-rad geworfen werden. Man nennt diese Papieredaher auch zuweilen Serienloose, oder manversteht unter diesem Namen die Loose der bereitsgezogenen Serien, welche daher durch die folgendeGewinnziehung jedenfalls zur Auszahlung mit einerPrämie kommen. — Die Lotterieanleihen geben zudem sogenannten Promessenspiele Veran-lassung, wobei ein Besitzer von Loosen dem Spielen-den gegen eine nur geringe Vergütung verspricht,ihm den höheren Gewinn oder die Prämie, die aufein gewisses Loos fällt, nicht aber den niedrigsten,auszuzahlen und ihm darüber einen Promessen-schein oder eine P r o m e s s e ausstellt. Der großeUnfug, der mit dieser Art von Hazardspiele oft ge-trieben worden, ist jedoch Veranlassung gewesen,