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Zweiter Band.
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Staatspnpikre

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Staatspapierc

Furcht vor Verlust anzulegen. Sie gehen daher auchaus einer Hand in die andere und weder dadurchGegenstand des Staatspapier- oder Fonds-handels, indem sich in der Regel immer Personenfinden, welche die Papiere, die ein Kapitalist ver-kaufen will, an sich zu kaufen bereit sind. Auch istes den Kapitalisten nur um die Verzinsung, nichtaber um die Zurückzahlung des Kapitals zu thun,die ihnen im Gegentheil sehr unerwünscht seinwürde, da sie dann ihr Kapital anderweitig unter-zubringen suchen müßten. Dadurch ist es auch nurerklärlich, daß in der neueren Zeit die Masse derStaatspapiere, also der Staatsschulden, in denmeisten Ländern eine früher nie gekannte Höhe haterreichen können, und daß noch immer alle neuenAnleihen, wenn nur die nöthige Sicherheit für dieVerzinsung gegeben ist, willige Abnehmer finden,obgleich die meisten Staaten außer Stande wären,ihre Schulden zu bezahlen, wenn dieses verlangtwürde, und viele sogar ihren Verpflichtungen nurgenügen können, indem sie immer neue Anleihenaufnehmen. Die Summe der von den europäischenStaaten ausgegebenen Staatspapiere beläuft sichauf mehr als '16,000 Mill. Thaler, wovon die reich-liche Hälfte auf England kommt. — Die Staats-papiere haben einen veränderlichen Preis oderCours, der zunächst daher rührt, weil ihr Zinsfußunveränderlich ist, der allgemeine Zinsfuß aberSchwankungen unterliegt, und es ist daher natür-lich, daß ihr Werth steigt, wenn der letztere fälltund umgekehrt. Wenn daher z. B. der gewöhnlicheZinsfuß 4 % ist. so muß ein Staatspapier, welches5 »/o Zinsen gibt, eigentlich 7* über seinen Nenn-werth, also 125 % Werth sein, denn 125 Thlr.geben zn 4 % 5 Thlr. Zinsen. Bei den rückzahl-baren Papieren kommt jedoch in Betracht, daß beider Einlösung, die, wenn auch vielleicht erst nachlanger Zeit, doch jedenfalls erfolgt, nur der Nenn-werth, nämlich in dem angeführten Falle 100 Thlr.und nicht 125 Thlr. zurückgezahlt werden, und des-halb würde sich der Cours etwas unter 125 %stellen. Uebrigens wirken aber noch viele andereUmstände auf den Cours der Staatspapiere ein,'und zwar zunächst die größere oder geringere Sicher-heit, welche der Staat und seine finanziellen Ver-hältnisse für die pünktliche Zahlung der Zinsen undauch für die Zurückzahlung des Kapitals gewährt,und mithin das öffentliche Vertrauen, welches er indieser Beziehung genießt. Die Papiere für eine fun-dirte Schuld sind daher unter sonst gleichen Umstän-den immer mehr werth, als die für eine unfundirte.Das Vertrauen zn der Solidität und Zahlungs-fähigkeit einer Staatsverwaltung und mithin auchzu der Sicherheit der Staatspapiere kann aber durchvielerlei Umstände geschwächt und erschüttert werden,uamentlich durch Alles, was eine erhebliche Stei-gerung der Staatsauögaben und eine Verminderungder Einnahmen herbeiführt, durch Krieg oder Vor-dereitungen dazu, durch Revolutionen, durch Auf-nahme neuer Anleihen, durch Veränderungen imDrsonal des Ministeriums, durch den Tod desStaatsoberhauptes rc., am meisten aber durch dieFurcht vor einem allgemeinen Kriege. Ueberhauptund es besonders die politischen Verhältnisse, welchehäufige und oft bedeutende Schwankungen in denKursen der Staatspapiere hervorbringen; schon die°st nur geringe Wahrscheinlichkeit einer politischen'"^lfis und selbst das bloße Gerücht davon kann einNamhaftes Fallen der Course erzeugen. Dergleichen!

Sott 'ö Unio.«8fricon. II.

Gerüchte werden daher oft sehr geschickt von Speku-lanten verbreitet, in deren Interesse ein Sinken derCourse liegt; auf der anderen Seite aber betrachtetman die ruhige Haltung oder das Steigen derCourse gewöhnlich als ein sticheres Zeichen, daß derFriede nicht gestört werden wird. Ueberhauptbringen alle günstigen Ereignisse, durch welche dasöffentliche Vertrauen vermehrt wird, ein Steigenderselben hervor, z. B. die Aufstellung eines gün-stigen Finanzbudgets, die Thronbesteigung einesanderen Regenten oder der Eintritt eines Ministe-riums, von denen man eine weisere Regierung oderfriedlichere Grundsätze erwartet, der Abschluß einesFriedens, die Unterdrückung einer Revolution rc.Die verschiedenen, nicht immer mit den Gesetzen derMoral im Einklang stehenden Kunstgriffe undManöver, welche beim Staatspapier- und Actien-handel angewendet werden, um auf die Course znwirken, werden unter dem Namen Agiotage (s.d.)begriffen. Der Zustand des Geldmarktes, nämlichder Mangel oder der Ueberflnß an baarem Gelde,bestimmt am häufigsten den Stand der Course , in-dem der erstere sie niederdrückt, der letztere sie steigert.Außerdem wirkt auch noch das Herannahen einesVerlosungstermines zur Einlösung darauf ein, in-dem sich dann die Course dem Nominalbeträge derPapiere, der für die gezogenen ausgezahlt wird,nähern; stehen sie daher unter Pari, so werden siein der Regel steigen, stehen sie über Pari, so werdensie fallen. — Der Handel mit Staatspapieren istbei der großen Menge derselben einer der bedeu-tendsten Zweige des Bankiergeschäfts und oft einGegenstand wichtiger Spekulationen; doch hat er indieser Beziehung einen starken Rivalen an demActienhandel, besonders mit Eisenbahnactien er-halten, weil bei diesem häufig noch größere Cours-schwankungen eintreten und weil sie namentlich inder neuesten Zeit im Durchschnitt fortwährend höhergegangen sind. Deshalb ist auch der Handel mitStaatspapieren sowohl als mit Actien außerordent-lich ausgebildet worden, und man hat Modifica-tionen desselben erdacht, die früher ganz unbekanntwaren und die alle darauf hinausliefen, die Gelegen-heiten zur Spekulation zu vermehren. Ganz be-sonders sind dies die verschiedenen Lieferungskäufe,bei denen der Verkäufer verspricht , dem Käufer nacheiner gewissen Zeit eine Anzahl Papiere zu einembehandelten Course zu liefern, wobei aber in derRegel beide Theile gar nicht die Absicht der wirk-lichen Lieferung oder Empfangnahme haben, wiedies auch bei dem Handel mit manchen Waaren,z. B. Getreide, Spiritus rc. geschieht und wovonwir in den Artikeln Handel (I. Bd. S. 624) undKauf (II.Bd. S.33) bereits ausführlich gesprochenhaben. Bei dem Staatspapier- und Actienhandelkommen noch besonders die sogenannten Prämien-ge sch äste hinzu, bei denen sich der eine Theil oderauch beide das Recht vorbehalten, den Handel rück-gängig zu machen, und dafür dem anderen Theileeine Vergütung oder Prämie zahlen, die entwederjedenfalls, nämlich für die Erlangung dieses Rechts,es mag ausgeübt werden oder nicht, bezahlt werdenmuß, oder nur in dem Falle, daß es wirklich aus-geübt wird. Auch werden zuweilen Geschäfte ab-geschlossen , bei denen sich der eine Theil das Rechtvorbehält, nach seiner Wahl, die er an einem be-stimmten Tage erklären muß, entweder dem anderendie Papiere zu einem bestimmten Course zu liefern,oder sie von demselben zu einem etwas höheren

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