Versicherung
Veroneser Erde 697
Armee-Commandos, deS Landgerichts, einer Stadt-Prätur, eines Bischofs und hat viele öffentlichePlätze, eine Kathedrale aus dem 9. Jahrhundert mitvielen Sehenswürdigkeiten, zahlreiche Kirchen, einprächtiges Zollgebäude, interessante Privatpaläste,mehrere Theater, worunter ein aus Marmor erbau-tes Amphitheater, Akademien der Maler- und Bild-hauerkunst, des Ackerbaues, des Handels und derKünste, 2 Gymnasien, ein Lyceum, viele Lehr- undWohlthätigkeitsanstalten, ein Lapidar-Museum, einHandelsgericht, eine Handels- und Gewerbekammer,zwei bedeutende Jahrmärkte, bedeutenden Seiden-handel, auch mit Getreide, Reis, Oel, Snmach rc.,zahlreiche Seidenspinnereien und Seidenwebereien,wichtige Gerbereien und berühmte Färbereien. AuchTuch, Leinen.Strümpfe, Seife, Leder, Chokolade,irdenes Geschirr und Salami werden verfertigt.Verona ist ein Eisenbahnknotenpunkt; es kreuzen sichhier die großen Linien: Venedig-Mailand und Man-tua-Botzen.
Rechnung, Münzen, Maße und Gewichte,s. Oesterreich.
Veroneser Erde, s. grüne Erde.
Veroneser Gelb ist eine dem Kaßlergelb ähnlicheMineralfarbe.
Verordnung auf Wechseln, bedeutet s. v. a.Ordre; s. Wechsel.
Verrvterie nennt man in Frankreich die kleinenGlaswaaren, namentlich die Glasperlen, Glas-korallen, Berloquen, Rosenkränze rc., mit denen be-sonders nach der Westküste von Afrika Handel ge-trieben wird.
Verschleiß sagt man besonders in Oesterreich zu-weilen für Verkauf oder Absatz; daher verschlei-ßen, verkaufen, absetzen.
Verschleißung , s. Slitage.
Versicherung, Assekuranz oder Assuranznennt man einen Vertrag, durch welchen sich dereine Theil (der Versicherer, Assecuradeur,Assureur, Assekur ant) verpflichtet, den anderen(den Versicherten, Assekuraten) für eine ge-wisse Gefahr (Risico), die denselben möglicherweisetreffen kann und die in Gelde taxirbar ist, gegen einejedenfalls und im voraus zu zahlende Vergütung(Prämie) zu entschädigen. Sie beruht darauf, daßdie Gefahr für gewisse Schäden oder Verluste, denenviele Personen an einer gewissen Gattung ihrer Be-sitzthümer ausgesetzt sind, die aber der Wahrschein-lichkeit nach nur einige von ihnen treffen wird, aufalle gleichmäßig vertheilt wird, so daß jeden Einzel-nen durch die zu zahlende Prämie zwar gewiß einVerlust trifft, dieser aber ungleich geringer ist, alswenn ihn der Schade wirklich getroffen hätte. DieVersicherungen sind daher für viele Lebens- und Ge-schästsverhältnisse eine äußerst wohlthätige Einrich-tung, indem mau dadurch in den Stand gesetztwird, durch eine unbedeutende und leicht zu über-sehende Ausgabe sich vor einer großen und vielleichtdie ganze Existenz bedrohenden Gefahr zu schützen.~~ Die Versicherungen werden am häufigsten vonGesellschaften (Assekuranzcompagnien, Ver-sicherungsgesellschaften, Versicherungs-anstalten rc.), die meist anf Acticn gegründet sind,Zuweilen aber auch von einzelnen Personen (Pri-mat assecuradeuren) übernommen; eine dritteGlaste sind die Versicherungen auf Gegen-seitigkeit, bei denen die Versicherten selbst dieVersicherungsgesellschaft bilden und denjenigen Scha-len, welcher Einzelne von ihnen während einer
gewissen Zeit betrifft, gleichmäßig unter sich ver-theilen, oder auch indem sie eine voraus berechnetePrämie erlegen und dann, wenn diese zur Ver-gütung der eingetretenen Schäden nicht völlig ver-braucht worden ist, den Ueberschuß «Gewinn) untersich vertheilen. Auch die Actien-Versicherungsgesell-schaften vertheilen zuweilen einen Theil ihres Ge-winns an die Versicherten. Der schriftliche Vertrag,den der Versicherer und der Versicherte über die Ver-sicherung abschließen, wird die Police genannt.Diese muß hauptsächlich enthalten: die Namen derbeiden Contrahenten; die Bezeichnung des versicher-ten Gegenstandes und Werthes; die Bezeichnung derGefahr, gegen welche versichert ist; die dafür be-stimmte Prämie, sowie die verschiedenen etwa festge-setzten Bedingungen und Klauseln; in den meistenFällen die Zeit, für welche die Versicherung gilt, unddie Unterschrift des oder der Versicherer. — DerVersicherte muß natürlich darauf sehen, daß ihm derVersicherer auch die nöthige Garantie für die wirk-liche Vergütung des ihn betreffenden Schadens bie-tet, und deshalb gewähren Versicherungsgesellschaftenin der Regel mehr Sicherheit als einzelne Assecura-deure. Um sich keiner zu großen, ihre Kräfte über-steigenden Gefahr auszusetzen, bestimmen die Ver-sicherer, sowohl Gesellschaften, als einzelne, gewöhn-lich eine gewisse Summe als Maximum für dieeinzelnen Versicherungen, die sie übernehmen, undebenso vertheilen Diejenigen, die eine große Summeversichern lassen wollen, sie oft an mehrere Gesell-schaften, um dadurch mehr Sicherheit zu erhalten.Niemals aber darf ein und derselbe ganze Gegen-stand oder ein und derselbe Antheil an einem Gegen-stände mehr als einmal versichert werden. Dagegenkann sich ein Versicherter, wenn er vielleicht in dieZahlungsfähigkeit seines Versicherers Zweifel setzt,die bei dem Letzteren versicherte Summe wieder voneinem Dritten versichern lassen, und ebenso kann sichein Versicherer die Gefahr, die er übernimmt, voneinem Anderen versichern lassen. Diese beiden Artender Versicherung nennt man Rückversicherungoder Reassekuranz. — Für den Kaufmann sindbesonders folgende Arten der Versicherung vonWichtigkeit, von denen wir daher auch allein mit derdurch unsern Raum erlaubten Ausführlichkeit spre-chen werden: gegen die Gefahren des Trans-ports zur See, auf Flüssen und zu Landeund gegen Feuersgefahr. Außerdem kommenjedoch'noch viele andere Versicherungen vor, nament-lich: Lebensversicherung (s. d.) oder eigentlichdie Versicherung einer gewissen Geldsumme, welcheder Versicherer nach dem Ableben einer bestimmtenPerson auszuzahlen hat; Renten-, Aussteuer-versicherungen und dgl., die ebenfalls eine ge-wisse Summe betreffen, welche dem Versichertenbeim Eintritt eines gewissen Termins, oder nachdem Tode einer bestimmten Person entweder auf ein-mal oder bis an sein Lebensende in jährlichen Ratenausgezahlt werden soll; Hagelschädenversiche-rungen, welche den Werth des auf dem Halmestehenden Getreides und anderer Feldfrüchte, auchvon Obst, Wein rc. im Fall es durch Hagelschlagvernichtet oder beschädigt wird, vergütet; Vieh-tz ersick er ung vergütet den Werth gestorbenerStücke eines Viehstandes. Auch wird zuweilen beimSchleichhandel die Gefahr des Berlorengehens dergeschmuggelten Waaren und in Kriegszeiten der vondem Feinde als Contrebande weggenommenen Waa-ren versichert. In England gibt es eine Versiche-