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Historisch-encyklopädischer Grundriss der Landwirthschaftslehre / von Dr. Fraas
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Die Landwirthschaft.

der Zucht, der Grundbegriffe bezüglich der Terminologie und Desjenigen, waspreiswürdigc Waare heiße, ward hier entscheidend gelegt.

Zwar weniger Neues hat uns Tbaer bezüglich der Rindvichzucht mitge-theilt, aber doch war schon die Anwendung seiner Untersuchungsmcthode, wieseiner Grundsätze überhaupt und die klare Darstellung in rationeller Weise hin-länglich, auch diesen Zweig landwirthschastlichen Betriebes im neuen Lichteerscheinen zu lassen.

Einthcilnng der Racen und Grundsätze der Aufzucht, zumal Erörterungder Streitfrage, ob durch Tränken oder Sangcnlassen Kälbcrauszucht am zweck-mäßigsten geschehe, die Vortheile derselben, die Ernährung des Viehes inWinter- und Sommersütternng mit völliger Adoption der schon vor ihm klargesichteten Grundsätze der Stallfütteruug überhaupt, Waidctricb und Grün-fütterung, sehr ausführliche Darstellung des Molkereiwesens und in originellerStellung der Mastungslcbrc das bildete den Inhalt seiner verschiedenenSchriften hierüber, zunächst der Grundsätze rationeller Landwirthschaft.

Ebenso groß, wenn nicht größer, als theoretische Begründung der Land-wirthschastSlehre und Mittheilung von neuen, nützlichen Lehrsätzen, war dieWirksamkeit Thacr's im Kampfe für die bereits seit mehr als 50 Jahrendringend verlangte Bvdcucutlastuug und für eine zeitgemäße agrarische Legis-latur. Schon in verschiedenen Schriften hatte der Mann des Princips vomhöchsten Reinerträge und der Gründer ächtlandwirthschastlicher Berechnung denVertheidigern der Freiheit des Bodens und seines BcbauerS sich au die Seitegestellt, ja er war selbst in seinen letzten Jabrcn zeitweise zum Vorkämpfergeworden, Schon l§07 hatte zwar der König von Preußen durch ein Ediktden erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundcigcnthumcs, wiedie persönlichen Verhältnisse der Landbewohner geordnet und festgestellt, aberdie wichtige Angelegenheit der Gcmcinheitstheilung war noch zurück. Indessenaber leitete bnreaukratische Anmaßung durch ein Departement der Landeskultur,Oekonomiekollegicn und Kommissionen hindurch in die Klauen wirthschaftsun-kundiger Juristen mit römischen und von Fcudalrechten strotzenden Köpfen, svdaß auch wirklich der damalige Großkanzlcr durch die Formalien der bekanntenPrudenz" der Sache ein Bein stellte und sie vor der Hand iu's Stocken brachte.

Mit v. Hardenberg's neuem Eintrittc aber gedieh Alles zur Reife.ES erschienen die Edikte von 1811zur Beförderung der Landeskultur" unddie Regnlirung der gutShcrrlichen und bäuerlichen Verhältnisse betreffend,durch welche die Aushebung der Uutcrthänigkcit, der Vorspann- und Fourage-licfcrungslast, überhaupt alle (?) Beschränkungen des Grundcigcnthumcs ange-ordnet und somit die 1807 gegebene Verheißung erfüllt ward.

Bald erschien auch in demselben Jahre die königliche Instruktion für dieGcneralkommistarien und für die Landcsökonomickollegicn, in welchen die Ideeeines besondern Organs für die agrarischen Angelegenheiten in dem Staats-dienste auf eine unübertreffliche Art ausgesprochen ist.

Thaer legte 1813 einen neuen Entwurf einer Gemcinhcitsthcilungs-Ordnungfür die preußischen Staaten vor; auch die Bildung von KreiSgcsellschaften,Provincialsocietäteu und eines landwirthschastlichen Eentralbureau'S bringt er inAntrag. Endlich erscheint von ihm 1815 wieder ein Entwurf zurVerordnungund Instruktion" wegen Einschränkung und Aushebung bestehender Gemein-heiten; so viel aber scheint uns gewiß, daß Thaer im Allgemeinen an dembekannten bureaukratischen Despotismus unkundiger Rechtsdrehcr mit seinenPlänen scheiterte.

Aber nicht bloß von einer Stelle aus, wie wir schon erwähnten