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Die Landwirthschaft.
ist das Tödten im heißen Wafferdampfe und in bis 45" R. erwärmter Lustmittelst eines Kanonenosens. Man rechnet im Durchschnitte 7—8 Psd. getödteteund 10 — 12 Pfd. nicht getödtete Cocons auf 1 Pfd. Seide. Baldiges Ab-haspeln der Cocons ist durchaus zu einpfehlen und man beachte dabei, daß har-tes Wasser dazu wenig taugt, die Temperatur desselben überhaupt nicht zu hochund nicht zu niedrig sei (70 — 77 "R.); das Abhaspeln selbst geschehe beischönem Wetter, an luftigen Orten, aber nicht an der Sonne. 4—5, höchstens5—8 Cocons sollen zu einem Faden vereinigt werden und im Schatten werdendie Strähnen in 6—8 Stunden getrocknet.
Trockene, sonnige Lage mit Möglichkeit leichter Lüftung, hinreichende Luft-löcher, Kachelöfen in je 30—40 Fuß Länge, eine Höhe von 12'— sind Grund-bedingungen für eine gute Magnanerie.
Die Zucht des Maulbeerbaumes gehört dem Gartenbaue an.
Fischerei
Wald, Fluß und See waren es, die in der Urzeit dem Urbewohner als Fischerund Jäger die beste Nahrung gaben. Darum auch ist Jagdpflege und Fischerord-nung ein älteres Anliegen der Völker als Landbaulehre und wenn diese im Gesetz-buche sich Raum macht, so beginnen schon jene zu weichen. Als bereits Fluß, Seeund Teich Regalien waren, begann auch ernstliche Pflege sich um den Wild- undFischbann zu bewerben, namentlich ward die Fischerei der Seen und Teiche zumalzum landwirthschaftlichen Betriebe der Adjacenten gezogen. Reichs- und Landfischer-meister sorgten für regelrechte Pflege des Gemeingutes — besser, wie es scheint,selbst als heutzutage — und Brandenburg, Böhmen, Meißen, Thüringen, Frankenund das südliche Bayern zeichneten sich in der Fischzucht bald aus. In diesen Län-dern sorgten bereits im 16. Jahrhunderte die Regierungen durch Gesetze für dieOrdnung und Hebung des Fischereiwesens. So in Brandenburg, Sachsen, Meklen-burg und Bayern, in Böhmen waren schon so viele Teiche angelegt, daß Bal-binus in einer mäßigen Gegend so viele angibt, als Tage im Jahre find, jaRudolph II. mußte sogar verbieten, dergleichen weiter ohne höhere Erlaubnißanzulegen. Indessen schon gegen Ende des 16. und noch mehr im 17. Jahrhunderteerlitt die Teichfischerei große Abnahme durch die Aufhebung vieler Klöster, denenFischzucht vor Allem am Herzen lag und durch die Reformation überhaupt. Um somehr nahmen sich weiter die Regierungen der wilden Fischerei in Flüssen undStrömen an und viele Mandate erschienen hierüber (in Sachsen 1604 und 26 ss-,in Brandenburg 1670 ff., Oestreich 1627, Württemberg 1614, in Hessen 1657).Erst im 18. Jahrhunderte indessen begann auch die Wissenschaft sich dieses Gewerbesanzunehmen, nicht minder dauerte die Fischordnnng fort; allein ein sehr natürlicher,aber unvermutheter Feind war indessen der künstlichen Teichfischerei erwachsen, dersie mehr in die Enge trieb, als selbst mit den Grundsätzen des höchsten Reinertragsvereinbarlich ist — die sehr wachsende Bevölkerung nämlich, die Noth, Ländereienzu höherm Ertrage mit Feldbau zu gewinnen, endlich das Wasser selbst zur Be-wässerung zu nützen. Klöster - Säkularisationen vollendeten den Schlag.
Daß in den ältesten Zeiten nicht sowohl naturwissenschaftliche Hilfe der Fischereidie Hand reichen konnte, läßt sich denken und in der That waren außer den Ver-ordnungen in Bezug auf Verbot des Fischens mit ungeeigneten Instrumenten, zuunrechter Zeit oder auf allzustörende Weise, dann hinsichtlich der Vernichtung schäd-licher Thiere — die Anstrengungen der Fischzüchter nur mehr auf Erhaltung neuer