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nisse des menschlichen Geistes, haben nöthig, bevor sie Gel.mng in Frankreich erlangen, von dem Pariser Papstthumgeprüft und gebilligt zu werden und das größte Genie, dassonst nirgends in der Welt zu seiner Werthung fremdenZeugnisses bedarf, muß erst von den Weisen der Hauptstadtals solches anerkannt sein, ehe Frankreich cS beachtet.
Um noch einmal auf die schönen und großartigen Land.guter in Großbritannien zurückzukommen, so verdanken die.selben die Vortrefflichkeit ihres jetzigen Bestandes vorzugS.weise dem Erstgeburtsrechte und der damit verknüpftenUnbcweglichkeit eines großen Theiles der Ländcreien. Derälteste Sohn des LordeS erhält den ganzen Besitz seinesVaterS und es ist ihm die Zersplitterung des Erbgutes durchgesetzliche Bestimmungen zur Unmöglichkeit gemacht. Indem gleichen Falle befinden sich die Erstgebornen der Bar»,riete und »«betitelter aber landbesitzcnder Gentlemen; undwenn nun Jahrhunderte lang ein Gut im Besitz der glei.chen Familie gewesen und von ihr während eines so großenZeitraumes mit aller möglichen Sorgfalt behandelt und ver.waltet worden ist, so kann es nicht fehlen, daß dasselbeganz anders aussieht, als eine Besitzung, die von gestern sichherschreibt und die Schöpfung eines Emporkömmlings ist.
Die erwähnte aristokratische Einrichtung wird freilichauf dem Fcstlande von Vielen als eine schreiende Ungerech.tigkcit gegen die Nachgeborncn betrachtet und auch in poli.tischer Hinsicht alö der Krebsschaden Englands angesehen.Wir beabsichtigen nicht, als Lobredner dieses Gebraucheshier aufzutreten; aber wir stehen auch nicht an, offenzu bekennen, daß wir denselben nicht so unbedingt verwerfenkönnen. Wenn es wünschenSwerth erscheint und in dem