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eine Vorstellung von der Einrichtung des Ling's Loii«^ zugeben, will ich das Wesentlichste aus einem ProspectuS mit.theilen, den dasselbe jährlich bekannt macht.
„Die von dem Kollegium aufgenommenen Zöglinge sindmehrfacher Art, nemlich:
1. Regelmäßige Studenten, welche gehalten sind, demvorgeschriebenen LehrkursuS zu folgen, denen aber auch ge.stattet ist, einzelne in diesem KursnS nicht begriffene Vor.lesungen anzuhören. Diese Abtheilung der Zöglinge begreiftdiejenigen Studirenden in sich, welche in der Anstalt demGenie, und Bergwesen, der Medizin sich widmen, die theo.logischen Vorlesungen (äivinit^ leoturog) und den Gottesdienstdeö Kollegiums besuchen.
2. Gelegenheitliche (novsgional) Studenten, welche jedeeinzelne Vorlesung besuchen dürfen gegen Entrichtung desfestgesetzten Honorares, ohne nöthig zu haben, ein Ein.trittSgeld zu bezahlen, oder von den sogenannten Eigenthü.mern (Aktionären) der Anstalt vorgeschlagen zu werden.
3. In dem Kollegium wohnende Studenten (resiüent«tuüsnts), welche für diese Vergünstigung jährlich eine ge.wisse Summe entrichten.
Alle regelmäßigen Studenten können für fünfzehn Pfundewährend der Dauer der Vorlesungen in der Speisehallc desKollegiums ihr Mittagessen nehmen; die daselbst wohnendenStudenten sind aber verpflichtet, dieß zu thun.
Der vorgeschriebene allgemeine (philosophische) LehrkursuSumfaßt: Unterricht in der Religion und Moral, nach denGrundsätzen der anglikanischen Kirche; die griechischen undlateinischen Klassiker: die verschiedenen Zweige der Mathe.