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Mitglieder aufgenommen werden; eö darf jedoch die Zahlderartiger Mitglieder jeweilen nicht größer als zehn sein undhat jedes Ehrenmitglied daS Erncnnungsdiplom bei seinerAbreise an den Vorstand wieder einzuschicken."
„Die gewöhnlichen Mitglieder entrichten bei ihrem Ein-tritt in den Verein zwanzig Kuineen und als jährlichenBeitrag sechs Kuineen. Ehrenmitglieder zahlen Nichts."
»Nur ordentliche und außerordentliche Mitglieder könnenden Club besuchen und Einführungen von Fremden durchMitglieder finden nicht Statt."
»Die allgemeine» Angelegenheiten des Clubs werdendurch einen auS vier und zwanzig Mitgliedern bestehendenVorstand geleitet, der von dem Verein gewählt wird undvon welchem jährlich ein Drittheil auszutreten hat und neuzu wählen ist."
»In den allgemeinen Versammlungen, wie auch in denendes Vorstandes darf unter keinerlei Umständen irgend Etwaszur Sprache gebracht oder discutirt werden, was sich nichtunmittelbar auf die Verhältnisse des Vereines bezieht."
»Beschlüsse können nur mit zwei Drittel Stimmen gefaßtwerden."
»DaS ganze Eigenthum des Clubs steht jedem Mitgliedczur Benutzung frei. Morgens neun Uhr wird das Gesell-schaftshaus geöffnet und um ein Uhr nach Mitternacht ge-schloffen. Mitglieder, welche um diese Zeit im Hause find,können jedoch bleiben, so lange es ihnen beliebt. ES iststreng untersagt, den Bedienten des Hauses unter irgendeinem Vorwand ein Geschenk zu geben. Der Club schafftauf eigene Rechnung Lebensrnittel an, bat seinen eigenenWeinkeller und Küche, und können die Mitglieder im Sause