Buch 
Entwurf des Handelsgesetzbuches / [Carl L.W.Hofacker]
Entstehung
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Erstes Buch.

Vom Han d e l s st a n d e.

Erster Titel.

Von Handelsleuten und von Handclsgcwcrben.

I. Von den Handelsleuten.

Art. 4.

Begriff.

Handelsmann ist, wer nach gehöriger Eintragung in dieHandelsmatrikel ein Handelsgewerbe für seine Rechnung treibt.

Art. 5.

Eigenschaften eines Handelsmann».

Ein Handelsmann muß zu der selbstständigen Verwaltungseines Vermögens nach den bürgerlichen Gesetzen befähigt sein.Minderjährige bedürfen daher der Dispensation.

Volljährige oder von der Minderjährigkeit dispensirte Kinderhingegen sind nicht an die Einwilligung des Vaters gebunden.

Handelsfrauen.

Art. 6.

Eine Ehefrau bedarf der Einwilligung ihres Ehemannes,um Handelsfrau zu seyn.

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