Band 
Zweiter Band.
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durch seine Schriften oder durch seine Entdeckungen sich bereits einenberühmten Namen gemacht haben. Wenn ein Mitglied sich seinerStelle unwürdig zeigt, so kann der Präsident auf seine Ausschließungantragen, die aber nur durch zwei Drittheile der Stimmen allerAkademiker Statt haben kann (§. 69).

Die öffentlichen Sitzungen der Akademiker sollen ganz ihrenwissenschaftlichen Geschäften gewidmet seyn, daher sie nicht mit denArbeiten der Administration und der Oekonomie belästigt werden dür-fen. Die letzten besorgt der Präsident mit einer eigens dazu bestimm-ten Commission (K. 97).

Die Akademie hat ihre eigene Buchdruckern, ihre Schriftgießereiund ihr Atelier für die Kupferstiche und Lithographien. Unter ihrerAufsicht und Leitung steht ferner das Kabinet von Peter dem Großen,die Bibliothek, daS große Central-Observatorium und die kleine Stern-^ warte der Akademie, das physische und daS magnetische Kabinet, die- mechanische Werkstätte, das chemische Laboratorium, daS mineralo-gische, botanische, zoologische und zootomische Kabinet, der botanischeGarten, das Münzkabinet, das ethnographische Kabinet und das Mu-! seum der asiatischen und ägyptischen Alterthümer (§. 100).

' Der Staatsschatz übergibt der Ahademie jährlich die Summe von

241,800 Rubel zur Deckung derjenigen ihrer Ausgaben, die am Endeder Statuten in einer besonderen Tabelle aufgeführt sind. Alle übri-gen Ausgaben, wie die Besoldung ihrer bei der Akademie angestelltenGehülfen und Arbeiter u. dgl. besorgt die Akademie selbst auS ihrerökonomischen Kasse. Diese letzte wird, wie bereits gesagt, gebildetauS dem Erträgniß der Zeitung und des Kalenders, aus den Erspar-nissen von jener ersten Summe, auS der Vermiethung ihrer überflüssi-gen Wohngebäude u. s. AuS dieser ökonomischen Kasse wird die Un-terhaltung der Gebäude, die Typographie und Schriftgießerei, derAnkauf deS nöthigen Papiers u. f. besorgt. WaS davon übrigbleibt, soll zu rein wissenschaftlichen Ausgaben, zu scientisischen Reisen,zu kostbaren Experimenten u. f. verwendet werden (K. 112). Mitallen diesen Gegenständen hat sich die ökonomische Commission zu be-schäftigen, die von dem Präsidenten, dem Vicepräsidenten, von zweiAkademikern und von zw^i der Gesetze und politischen Geschäfte kun-digen Räthen gebildet wird, die dem Ministerium für ihre Handlun-gen responsabcl ist, und die sich auf keine Weise in die wissenschaft-lichen Angelegenheiten der Akademie einzumischen hat, co oomitö ns