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Zweiter Band.
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liruseus tarn, instruction publi^ue.

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fefforen der Universitäten, welche alle Schulen ihres Bezirks zu berei-sen hatten, viele Zeit genommen, die sie für ihre eigenen Pflichtenund für die Wissenschaft verloren. Seit dem Jahre 1835 ist ihnendieses Geschäft abgenommen, und die eigentliche Aufsicht über dieSchulen deS Sprengels bloß dem Curator (dem ersten Vorsteherder Universität) überlassen. Wie dieser allein zu einem GeschäfteZeit hat, die so viele andere zusammengenommen nicht finden konnten,wird nicht gesagt. Die Visitation der Schulen ist setzt einem soge-nannten Schul-In spe ctor übertragen, einem Gehülfen des CuratorS,welche beide mit dem Rector der Universität und dem Director deSGymnasiums gleichsam den höchsten Gerichtohof der Universität bilden.

Der Abschnitt von den öffentlichen Schulen beginnt S. 47 miteiner Periode, die später mehr als einmal nachklingt, und von derman nicht recht einsieht, ob sie ein heimliches Lob oder einen öffent-lichen Tadel involviren soll. Da aber der, den eS trifft oder treffensoll, nicht mehr unter uns ist, so theilt er eben daü Schicksal allerHingeschiedenen, die sich nicht mehr vertheidigen können, und der Ge-schichte anheimfallen. Es wird die Sache eer letztem seyn, zuzusehen,daß sie die Unparteilichkeit bewahre, wegen der sie sich sonst so gernpreisen läßt. Hier mag eü genügen, zu hören, daß das Reglementdes gesammten UnterrichtSwesenS, welches im Jahre 1804 erlassenwurde, im Jahre 1828 durch ein ganz anderes ersetzt worden ist.Jenes war nämlich pselaitsmont en lmrmonio ->veo l'ötst ües lumiö-res en 1804, mols il r>6 röponcisit plus un 1828 sux bosvms <1uIkms kt äemsnüoit uns revision, si »on une relorme totale.

Die Pfarrschulen, die niedrigsten unter den Lehranstalten, kön-nen ohne Anstand überall errichtet werden, wo das Bedürfniß, solcheSchulen zu besitzen, gefühlt wird. Dieselben stehen unmittelbar unterdem Pfarrer des Orts. Knaben können erst im achten, Mädchen abernur im eilften Jahre in dieselben treten. Zahlungen irgend einer Artwerden von ihnen nicht gefordert.

In diesen Schulen wird der Katechismus gelehrt, Lesen undSchreiben, und die sogenannten vier Rechnungsarten. Die Lancaster'-sche Methode ist überall nicht nur erlaubt, sondern selbst vorgeschrieben.UebrigenS sind die Schulen auf den Dörfern nur im Winter offen, inden Städten aber durch das ganze Jahr. In beiden dauert dietägliche Unterrichtszeit vier Stunden. In jeder derselben findetman übrigens noch eine kleine Bücher-, Karten- und Jnstrumenten-sammlung, und unter jenen Büchern sind nicht bloß Lehr- und Lese-Liltrow li- 28