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Zweiter Band.
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llrusenstern, instruetion publlguo.

wenn sie später wieder zu den Verhältnissen und Geschäften ihrerVäter zurückkehren mußten, sich zurückgesetzt und unglücklich fühlten,so wurde im Jahre 1827. befohlen, daß nur die Kinder freier Aelternin die Gymnasien zugelassen werden sollen, während für die andern,Sclaven, Bauern und Landlente, die niedern Schulen bestimmt sind.Diese letzten dürfen übrigens auch in die Ackerbau-, Gartenbau- undIndustrieschulen eintreten. — Bemerken wir noch, daß unter der gegen-wärtigen Regierung die Besoldungen der Lehrer aller bisher erwähntenSchulen nahe verdreifacht wurden.

Die Universitäten, die höchsten Unterrichtsanstalten des Reichs,erhielten ihre letzte Generalreform im Jahre 1835. Jede Universitätbesteht aus drei Facultäten, der philosophischen, suridischen und medi-zinischen. Die Lehrer an denselben sind ebenfalls in drei Klassen ge-theil, Professoren, Adjunkten und Lectoren. Jede Facultät hat ihrenDecan, die philosophische aber, die aus zwei Sectionen besteht, hatauch zwei Decanc. Der Rector ist das Haupt des Ganzen. DasConseil der Universität besteht auS den sämmtlichen ordentlichen undaußerordentlichen Professoren unter dem Vorsitze des RectorS. DieAdministration der Geschäfte besorgt der Rector in Gemeinschaft mitden Decanen und dem Syndikus der Universität. Jede Universitäthat endlich ihren eigenen Curator als höchsten Vorsteher derselben.

Von den erwähnten zwei Sectionen der philosophischen Facultätenthält die erste die eigentliche Philosophie, die alte und neue Lite-ratur und Linguistik, die Geschichte, Statistik u. f., endlich auch dieKultur mehrerer morgenländischen Sprachen, wie deS Arabischen, Tür-kischen, Persischen, Mongolischen, Tartanschen u. f. Die zweiteSection begreift die sämmtlichen mathematischen und physischen Wissen-schaften, die Astronomie, Chemie, Mineralogie, Botanik, Naturge-schichte, Forst- und Bauwissenschaft u. f.

An jeder Universität sind eigene Lehrer für die deutsche, franzö-sische, englische und italienische Sprache angestellt, so wie auch eigeneZeichen-, Tanz-, Fecht- und Reitmeister. — Alle ordentlichen undaußerordentlichen Professoren der Fakultät bilden unter dem Vorsitzeihres DecanS, daS Conseil der Fakultät, für welches einer ihrerAdjuncte die Geschäfte deS SekrctärS übernimmt.

Das Conseil der Universität mit dem Rector erwählt diecorrespondirenden und die Ehrenmitglieder der Universität, so wie diean die Anstalt zu berufenden Professoren und Lehrer; ihm ist die ge-