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Zweiter Band.
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522
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Quetelet, über den Menschen.

Majorität: Verhältniß:

bei 4 Richtern 3 Stimmen, 3

6

4

„ 2

8

5

„ 1.67

10

6

„ 1.50

50

,/

26

„ 1.08

100

51

„ 1.04

1000

„

501

„ 1.004 u. f.

Diese Tafel zeigt also, daß das Verhältniß der positiven Stim-men zu den negativen sich immer mehr der Einheit nähert, je größerdie Anzahl der Richter ist, oder daß, je mehr Richter sind, auchdesto mehr die positiven und negativen Stimmen einander g'eich wer-den, so daß am Ende sehr nahe die eine Hälfte der Stimmen für,die andere Hälfte aber gegen die Verurteilung des Angeklagten ist,wodurch das Resultat unentschieden bleibt, und die Gefahr eines un-gerechten Urtheils am größten wird.

Ganz anders aber verhält sich die Sache, wenn statt dem obigenarithmetischen Verhältniße zwischen den beiden Stimmen ein geo-metrisches Verhältniß als Norm zur Entscheidung aufgestellt wird.Dann wird nämlich die Sicherheit einer gerechten Verurteilung desAngeklagten, gerade umgekehrt mit dem Vorhergehenden, desto größer,je größer die Anzahl der Richter ist. Wird z. B. angenommen, daßdas Urtheil nur dann vollzogen werden kann, wenn zwei Drit-4heile der Stimmen für die Bestrafung sind, so hat man hierfür die Wahrscheinlichkeit einer unrichtigen Verurteilung folgende

lafel.

Anzahlder Richter:

Verurteilende:

Freisprechende:

Wahrscheinlichkeiteines Irrthums:

6

4

2

0.23

9

6

3

0.17

12

8

4

<0.13

15

10

5

0.10

so daß also die Wahrscheinlichkeit einer «öglichen unrichtigen Verur-teilung immer kleiner wird, je größer die Anzahl der Richter ist.

Man sieht aus diesen Beispielen, wie wichtig bei diesen Insti-tuten selbst diejenigen Einrichtungen sind, die man bisher größtenteilsnur als äußere Form derselben betrachtet hat. In den Jahren 1825bis 1830 war die entscheidende Majorität bei den zwölf Richtern derJury in Frankreich 7 gegen 5, und unsere Rechnung zeigt, daß unter