Quetelet, über den Menschen.
521
Nehmen wir an, daß in einem solchen Tribunale die Mehrheitvon zwei Stimmen entscheiden soll, welches auch die Zahl aller
Stimmen seyn mag. In diesem Falle ist, wie jene Rechnung zeigt,
die Besorgniß eines unrichtigen Urtheils, also auch die Unsicherheit
deS Angeklagten, desto größer, je größer die Anzahl der Richter ist.Wenn nämlich bei 4 Richtern schon 3 Verurteilende gegen 1 Frei-sprechenden genügen, so ist die Wahrscheinlichkeit, daß die dadurcherfolgte Verurteilung ungerecht ist, gleich 0.188, ober nahe gleichDies ist aber, nach dem Geiste dieser Rechnung, so zu verstehen.Bei einer großen Anzahl von Sprüchen, die aus diesem Gerichtshöfevon vier Richtern hervorgegangen sind, kann man mit Sicherheit
rechnen, daß unter je 16 Sprüchen nur 3 unrichtige, oder daß unter1000 Sprüchen nur 188 unrichtige sind, und diese Sicherheit istdesto größer, je größer die Anzahl der aus diesem Tribunale hervor-gegangenen Sprüche ist. — Besteht aber das Tribunal aus 6 Per-sonen, und genügen von denselben zur Verurteilung schon 4 gegen2, so ist die Wahrscheinlichkeit einer unrichtigen Verurteilung schongrößer, nämlich 0.227, so daß also unter 1000 Sprüchen schon227 unrichtige seyn werden. Bei einem Tribunale von 8 Personen,in welchem 5 gegen 3 entscheiden, ist jene Wahrscheinlichkeit 0.254,so daß von je 1000 Sprüchen schon 254, oder mehr als der vierteTheil unrichtig seyn wird. Ist das Tribunal auö 10 Personen zu-sammengesetzt und genügen von ihnen 6 gegen 4, so ist jene Wahr-scheinlichkeit gleich 0.274 u. s. f., so daß also, wie gesagt, die Wahr-scheinlichkeit eines unrichtigen Urtheilsspruchs, alles übrige, wie Ein-sicht, Umsicht, Scharfsinn, Gewissenhaftigkeit u. f. der Richter, gleichgesetzt, immer desto größer wird, je größer die Anzahl der Richterist. Dasselbe wird auch, wie die Rechnung zeigt, der Fall seyn,wenn statt der obigen Differenz von 2 zwischen den Verurteilendenund Befreienden irgend eine andere, größere Zahl, 3, 4, 5 u. f.wäre. In allen diesen Fällen ist eS also der Vernunft und der Ge-rechtigkeit gemäß, die Anzahl der den Gerichtshof bildenden Personenso klein als möglich zu machen. Auch kann dies wohl, bei nähererAnsicht, auch ohne Rechnung, selbst dem gemeinen gesunden Menschen-verstände deutlich gemacht werden, wie denn auch Laplace schon längstgesagt hat, gue la tbeoris cios prodsbilit68 n'est aulro etwas, aulonci, gue ke Lon «s-r« r-sÄMt en In den obigen Beispielen
ist nämlich das Verhältniß der verurteilenden zu den lossprechendenStimmen: