Buch 
Motive / [Carl L.W.Hofacker]
Entstehung
Seite
461
JPEG-Download
 

andere Nehmen Erwägt man noch weiter, daß der Bezogenenur das acceptirte Exemplar oder doch dieses vorzugsweise zuHonoraren verpflichtet ist; so läßt sich kein Grund einsehen, warumder Nehmer, der sich doch zunächst auf den Geber verlassen muß,und hauptsächlich dessen Credit in Erwägung zieht, eine acceptirtePrima einer nicht acceptirten hintansetzen sollte, als etwa weilder Accept nicht ächt seyn könnte. Aber dieß ist doch gewiß vielunwahrscheinlicher, als daß der Bezogene vielleicht überhauptnicht acceptirt.

Der sächs. Entwurf Art. 50. verpflichtet den Nehmer nurdann eine domicilirte Tratte, deren Bezogener nicht am Zah-lungsorte wohnt, zu nehmen, wenn die Prima bereits zurAccep-tation und Domiciliation verschickt, und aus der Secunda bemerktsey, bei wem dieselbe liege. Es versteht sich jedoch von selbst,daß der Nehmer sich keinen Wechselbrief aufdringen zu lassenbraucht, wo die Person und Ort, an welchem sich wegen Zah-lung zu melden, und wo Prima zu erheben ist, nicht genaubezeichnet sind. Ersteres kann aber ebenso gut auf Prima alsauf Secunda stehen. Nur das braucht sich der Nehmer nichtgefallen zu lassen, daß Prima am Wohnorte des Domiciliantenläge, weil sie vom letzten Inhaber erst an den Zahlungsort hinbesorgt werden müßte, und dadurch leicht Versäumnisse entstehenkönnten.

Ferner bemerkt der sächs. Entwurf Art. 52., daß bei Wech-selbriesen, welche einige Zeit nach Sicht zahlbar sind, auf dergelieferten Secunda stehen müsse, wann die Prima zur Accepta-tion abgegangen ist; aber auch dieses versteht sich von selbst:weil ja sonst der Nehmer nicht calculiren kann, wie lange etwadie Tratte noch zu lausen hat.

Endlich ergibt sich schon aus der Begriffsbestimmung (Art.540.), daß der Geber keine bloße Wechselverschreibungen (s. zuArt. 555.) in Zweifel liefern darf.

Wurde Tertia, Quarta rc. eines Wechselbriefs gegeben; somuß ebenso bemerkt seyn, wo sich Prima, Secunda rc. befinden.

Art. 543.

Alle Wechselgesetzgebungen stimmen darin überein, daß der