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Vernunftlos ist die Nichtabhärtung, inso fern in der Behandlung des Kindes die Er-leichterung der Lebenslust und der,Tugc»dbür-de, die der Körper dem Geiste mittragen hel-fen soll, nicht zni» Zwecke gemacht wird;vernunftwidrig ist die Verzärtelung, in ,ofern die Behandlung dcö KindcS so beschaffenist, als wenn die Erschwerung der Lebenslustund Tugendbnrdc Zweck seyn müßte.
Da nun meine Zeit dies Prinzip der Alsten: „Erschwere dem Zöglinge die Lebens-lust und Tugendburde nicht, sondern er-leichtere sie ihm vielmehr!" Mit andernWorten: „Verzärtle ihn nicht, härte ihn„vielmehr ab!" gar zu sehr verkennet, unddie Nerven meiner Zeitgenossen für diese wichti-ge Wahrheit in vielen Familien, besonders indenen, die in grossen Städten wohnen, undsich gern unter die höher» oder ««gränzen»den Stände rechnen lassen, zu stumpf gewor-den sind: so mag es ein Wort, zu seiner Zeitgeredet seyn, wenn ich ausführlich darthue,daß durch die Nichtcrbhärtun g und po-sitive Verzärtelung des jungen Altersnicht nur die Gesundheit und Taugsamkeitdcö Körpers zu den Arbeiten des Lebens, die
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