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Ueber Erziehung für Erzieher / von J.M. Sailer
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149
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Ermahnung, die mehr als Lehre ist;L) durch ernste Warnung, die mehr alsErmahnung ist; c) durch geschärfte Dro-hung, die mehr als Warnung ist; O)durch abgenörhigte, der Drohung ent-sprechende, dem Fehler und insbesondereder Gewohnheit zu fehlen entgegenar-beitende, mit Ernste ohne RegungdcS Zorns verfügte Züchtigung, diemehr als Lehre, Ermahnung, Warnung,und blosse Drohung, die die ins Werk ge-setzte Drohung selber ist.

Diese angegebenen Merkmale der Rin-derstrafen sind wesentlich, d. h., jm Wesender vernünftigen Führung eines Menschen-kindes gegründet; denn keine Strafe, die nichtdurch die fchlgeschlagenen Versuche der Güte,die anziehen, und durch Anziehen bessern will,nothwendig gemacht worden; keine Strafe,die nicht durch die vorangegangene, aber ver-eitelte Drohung herbeygeführt worden ; keineStrafe, die nicht wenigstens nach und nachals Gegengewicht, der Neigung des fehlenden

Kin-

du nicht klüger wirst, am Ende »och zum H«»s«hinauS-, gewiß zn früh in das Grab hiuunte»-steifen.