«i. Dadurch sind aber auch die grossen pflich-ten der Curatoren der Universitäten ausge-sprochen.
Denn, wenn die Universitäten BildungS-anstalte» seyn solle», die die Trennung zwi-schen Wissenschaft und Weisheit aufheben;wenn sie wohlthätigeVorbereitungSschulen derkünftigen Gesetzgeber, Richter, Rä-the, Aerzte, Seelensorger, Ge-schäftsmänner aller Art seyn sollen; wenndie Tüchtigkeit der Gesetzgeber, Richter, Rä-the, Ärzte, Seelensorger und jedes Geschäfts-mannes von Hellem wissen, reinem Wollen,treuem Handeln (von dem meine üma incorpore s,no) abhängt: so ist es erste Pflichtder Universitäts - Curatoren, in den Uni-versitäts - Lehrern die drey Momenteihrer Amts - Tüchtigkeit (Tugend, Wis-senschaft, Lehrgabe) zu Rathe zuziehen, und nur ihr Übergewicht entscheidenzu lassen.
Es kann Tugend ohne Wissenschaft,Wissenschaft ohne Lehrgabe seyn; aber nurin Vereinigung bilden sie den Charakter deswürdigen Universitätslehrers. Ohne Wis-senschaft kann er nicht lehren; ohne Lehr-D d gäbe