Band 
Erster Theil.
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40
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40 Vorbereillmg, Beschickung und Eröffnung der Ausstellung.

entscheiden, ob die zurückgewiesenen Artikel aus Kosten des Berufendeneiner nochmaligen Prüfung unterworfen werden sollen.

w. In der Absicht, die Ausstellung von Duplikaten derselbenWaaren zu verhüten, werden die Kommissare in solchen Fällen, wennverschiedene Orts-Kommitteeö solche Duplikate zugelassen haben, dieAusstellungölustigen zur Vorlegung einer Ermächtigung des Produzentenzum alleinigen Verkauf und zur Ausstellung des Erzeugnisses auffordernund den Vorzug demjenigen geben, welcher auf diese Weise der Einzig-befugte ist. Die Orts-Kommittees mögen eine ähnliche Regel befolgenund dafür sorgen, daß keine unnöthige Duplikate von Maschinen oderWaaren, oder solche, welche nur sehr unwesentliche Unterschiede haben,zugelassen werden, besonders wenn solche Artikel groß sind.

VI. Einlieferung von Artikeln aus dem VereinigtenKönigreich .

61 3 . Alle Artikel müssen im Gebäude frei von der Fracht, Fuhrlohn,Trägerlohn und allen von denselben zu zahlenden Kosten abgeliefertwerden.

I». Alle Artikel müssen an der Südseite des Gebäudes abgeliefertwerden.

c. Jeder besonders eingesandte Artikel und jedes Packet mußleserlich bezeichnet sein mit dem Namen des oder der Aussteller, undeben so mit der Sektion und Klasse, worin die Artikel ausgestellt wer-den sollen, widrigenfalls sie zurückgesendet werden.

cl. Folgendes ist die Form der Addresse, welche das Erekutiv-Kommittee angewendet zu haben wünscht:

Sektion. Klasse.

An das Erekutiv - Kommittee für die Ausstellung von 1851.

Gebäude im Hydepark, London .

von (Name und Addresse des Ausstellers).

Allgemeiner Inhalt des Packetö.

(anzugeben ob Rohstoffe, Maschinen, Gewerbs-Erzeugnisse oder Kunstwerke).

e. Ehe irgend ein Artikel oder Packet im Gebäude aufgenommenwerden kann, sind zwei Abschriften einer Liste oder Anzeige, welche diein den Katalog aufzunehmende Bezeichnung jedes Artikels, nach dem,dem Aussteller behändigten geeigneten Katalogsformular, enthält, anoder vor dem 31. Januar an das Erekutiv - Kommittee abzuliefern.Ueber die Katalogsnachrichten wird ein Empfangschein als AusweisBehufs der Ablieferung der Güter im Gebäude ertheilt. Wenn dieArtikel eines Ausstellers in mehreren Packeten sind, so muß eine kurzetabellarische Nachweise über die Zahl der Packete und über den Inhaltjedes Packeis vor oder mit den Packeten eingesendet werden.

k. Artikel welche in verschiedenen Sektionen ausgestellt werden