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Vorbereitung, Beschickung uub Eröffnung der Ausstellung.
Tischfläche abziehen, er ist aber befugt, diesen Abzug dadurch aus-zugleichen, daß er die zur Ausstellung genehmigten Güter an Ge-simsen, eines über dem andern, innerhalb der Grenzen seines Platzeszu einer beliebigen Höhe bis zu 19 Fuß von dem Boden aufbautund arrangirt.
s) Es sollen eine Centralpassage, 48 Fuß breit, Korridore an der Nord-und Südseite, jeder 12 Fuß breit, und zwei Zwischengänge von8 Fuß bleiben, welche sämmtlich vom Ost- zu dem Westende desGebäudes laufen. Als allgemeine Regel werden dieselben unterrechten Winkeln von Passagen, welche von Norden nach Südenlaufen, durchschnitten.
ll) Das Gebäude ist in der Quere, (von Nord nach Süd) getheilt durchSäulenreihen von 24 Fuß von Centrum zu Centrum. Räumeöon 24 mal 24 Fuß (^rea'z, Quadrate), 48 mal 24 Fuß, oder48 mal 48 Fuß; und in einigen Fällen von 72 mal 24, 72 mal48, oder 72 mal 72 Fuß, laufend von Nord nach Süd, mögennach den Wünschen der Aussteller arrangirt werden; vorausgesetztimmer, daß wenigstens ein Ein- und Ausgang von 8 Fuß, lau-fend von Nord nach Süd, oder anders zwei Ein- oder Ausgängevon nicht weniger als fünf Fuß jeder, auf jeden Raum von 24 Fußbleiben; und daß keine Verbindungen von Ost nach West zwischenden Passagen ohne specielle schriftliche Erlaubniß des Exekutiv- 'Kommittees eingerichtet werden.
I) Die Aussteller des vereinigten Königreichs, welchen durch ihr be-treffendes Orts - Kommittee Platz zugewiesen ist und deren Namedem Erekutiv-Kommittee vorschriftsmäßig angezeigt ist, werden nachden dreißig Klassen arrangirt. Als allgemeine Regel sollen die Artikeleines und desselben Ausstellers nicht von einander getrennt werden.Ein gewisser Raum wird jeder Klasse, darin besondere Plätze zuden Unterabtheilungen nach Städten u. s. w., und endlich jedemAussteller zugewiesen.
w) Räume von der gewünschten Ausdehnung werden besonders be-stimmt zur Ausnahme der Erzeugnisse der Kolonien und jedesfremden Landes. Die Verwaltung dieser Abtheilungen sowohl, alsdas Arrangement der Erzeugnisse wird einem jeden Kommissar oderAgenten, welcher die betreffende Kolonie oder das fremde Land ver-tritt, übertragen werden.
u) Die Länge der Flur- und Tischplätze regulirt sich nach den Um-ständen; die Breite derselben kann von 1 bis 16 Fnß wechseln.Die Höhe der Waarentische soll in der Regel ohngefähr 2 Fuß6 Zoll sein.
o) Der Wand- oder Hängeraum wird entweder mit oder ohne damitin Verbindung stehende Tischfläche zwischen den von Nord nachSüd laufenden Säulen gegeben. Wenn der Wand- oder Scheide-