Band 
Erster Theil.
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Z. 4. Allgemeine Vorschriften für die Ausstellung»

Wandraum standfest sein muß, so mag er durch die Aussteller zujeder beliebigen Höhe aufgebaut werden. Der Hängeraum fürleichte Güter kann durch Hängeschnüre zwischen den Säulen undvon den Querbalken in den Gallerien gewonnen werden,p) Die Wand - oder Hängeräume können von jeder Höhe bis zu40 Fuß sein und die Proben im Gebäude haben gezeigt, daß diehängenden Fabrikate am besten nicht kürzer als 17 bis 20 Fußherunterzuhängen haben.

g) Alle Mittheilungen von Ausstellern bezüglich auf das Arrangementmüssen zuerst schriftlich an Herrn D. Wyatt Esq. im Ausstellungs-gebäude Kensington Road, London , addressirt und an der Ecke desBogens bemerkt werden: „Arrangement"; „(Rohstoffe)" oder „(Ma-schinen)" oder „(Gewerbswaaren)" oder „(Kunstwerke)", wobeiauch zu bemerken, zu welcher der 30 Klassen die Sachen gehören.Das Erekutiv-Kommittee bittet, daß diese Mittheilungen nicht mitMittheilungen für andere Geschäftszweige der Ausstellung ver-mischt werden möchten.

XV. Kataloge.

150. Das Erekutiv-Kommittee wünscht den Ausstellern einzu-prägen, daß die Fertigung des Katalogs, welcher, wie groß auch seinInhalt ist, nothwendig in sehr kurzer Zeit zusammengestellt und gedrucktwerden muß, sehr erleichtert werden würde, wenn die Aussteller dieGüte haben wollten, bei Einlieferung der Waaren - Beschreibungen,welche sie in den Katalog ausgenommen zu sehen wünschen, die nach-stehenden Regeln zu befolgen:

H Jeder Aussteller muß die Beschreibung jedes Artikels oder jederReihe von Artikeln, welche er ausstellt, in gedruckte Formulare,wie sie von allen Lokal-Kommittees u. s. w. entnommen werdenkönnen, eintragen. Die Bogen oder Formulare müssen nur aufeiner Seite beschrieben sein.

t>) Wenn sich die Beschreibung über eine Seite hinaus erstreckt, somuß jeder Bogen oder jedes Formular mit dem Namen des Aus-stellers und mit fortlaufender Nummer versehen sein.

c) Um Irrthümer in der Zusammenstellung des Katalogs und Druck-fehler zu vermeiden, muß die Handschrift besonders deutlich gehalten,und besondere Sorgfalt auf alle Namen und technischen Ausdrückeverwendet werden.

P Es ist unerläßlich, daß jeder Aussteller folgende Nachrichten in dieFormulare eintrage:

Des Ausstellers Vor - und Zunamen;

seinen Wohnort und Addresse, welche letztere die nächstePoststation anzugeben hat;

Eigenschaft, in welcher der Aussteller auftritt, ob als Pro-