§. 11. Aufstellung und Ausschmückung der Gegenstände. 171
Substanzen, 6, In thierischen Substanzen, als: Elfenbein, Knochen, Muscheln,Muschelkameen.
L. Geschnittene Arbeiten, Jntaglio's:
1. Münzen und Medaillen, und medaillenartige Modelle in irgend einemMaterial. 2. Abdrücke von Stempeln für Schmucksachen. 3. Gemmen, Kameenoder Jntaglio's, Muschelkameen. 4. Siegeln.
0. Architektonische Verzierungen:
1. Jntegrirende Bestandtheile, Arbeiten in Relief, in Farben n. 2. Zu-thaten, als: gemaltes Glas, Tapeten rc.
0. Mosaiken und eingelegte Arbeiten:
1. In Stein. 2. In Ziegel. 3. In glasirten Materialien. 4. In Holz.5. In Metall.
L. Arbeiten in Emaille:
l. Auf Metallen. 2. Auf Porzellan. 3- Auf Glas.k. Materialien und Versahrungsarten im Bereich der schönen Künste, ein-schließlich Kunstdruck, Farbendruck:c.:
l. Enkaustische und Freskomalerei. 2. Verzierter Druck, farbiger Druck,Golddruck, Flach- und Reliefdrnck. 3. Lithographie in schwarz, farbige Litho-graphie, mit Gold-Jlluminirung, Flach- und Reliefdrnck. 4. Zinkographie oderandere Druckarten.
K. Modelle und Dessins:
l. Architektonische. 2. Zu Zwecken der bildenden Kunst. 3. Dessins fürWeberei, Druckerei, Stickerei u. A.
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Aufstellung und Ausschmückung der Gegenstände.
Eine wesentliche Aufgabe bestand in der systematischen, das Ver-ständniß, die Vergleichung und Beurtheilung der gleichnamigen Erzeug-nisse ermöglichenden und erleichternden Gruppirung, sodann in der denauszustellenden Gegenständen am meisten entsprechenden Benutzung derPlätze und des Lichtes, endlich auch in deren Schutz gegen Beschädi-gung, Staub, Rost und Verbleichen.
Es war anfänglich von den Kommissarien bestimmt worden, daßalle Gegenstände nicht allein nach den 4 Sektionen, sondern auch nachden einzelnen Klassen und Artikeln im Zusammenhange ohne Rücksichtauf örtlichen Ursprung zusammen gestellt werden sollten. Zu diesemZwecke wäre es bei der großen Masse der Sachen und der kurzen Zeitfür die Aufstellung nothwendig gewesen, schon vor deren Eintreffen denRaumbedarf zu kennen, so daß man sie bei der Ankunft sofort aus dieihnen angewiesenen Plätze hätte bringen können. Dies erwies sich aberin Bezug auf die auswärtigen Länder unausführbar. Auf das Ersuchender Königlichen Kommissare an alle auswärtigen Kommissionen, bis zum1. September 1850 anzugeben, welchen Raum ihre Rohstoffe, Maschi-nen, Gewerbscrzeugnisse und Kunstwerke einnähmen, anworteten nurOesterreich, der Zollverein, Belgien und Norddcutschland; die große Ent-