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Verlauf, Beendigung und Gesammtergcbnisse.
20. Diejenigen Personen, welche zu Preisrichtern empfohlen worden sind, aberwegen der beschränkten Zahl der Jury nicht darin aufgenommen wurden, können aufAnsuchen der Jury bei besondere» Gelegenheiten zugezogen werden, um unter demTitel „Hülfsjuror" zu helfen, jedoch ohne eine Stimme zu besitzen.
V. Erueunung der fremden Preisrichter.
30. Die Bestimmungen in Betreff der fremden Preisrichter sind aufgeschoben,bis die Agenten der ausländischen Regierungen über das Vertretnngsverhältniß jederNation in den betreffenden Klaffen, und über die den Ländern, welche sie repräsen-tiren, angenehmste Ernennnngsweise sich geäußert haben werden.
VI. Versammlungen der Juries.
31. Nachdem die Preisrichter bezeichnet sind, werden sie sogleich Nachricht vonihrer Ernennung empfangen, und ihre Namen werden veröffentlicht werden.
32. Die Präsidenten werden ersucht, sich Montag den 5. Mai 185t um 10 Uhrzu versammeln.
33. Die Juries werden sich zur Eröffnung ihrer Arbeit Montag den 12. Maium 10 Uhr versammeln.
34. Obgleich cS unmöglich ist, besondere Tage festzusetzen, an welchen die Juriesallein, mit Ausschluß des Publikums, die ausgestellten Gegenstände untersuchenkönnen, werden doch Einrichtungen getroffen werden, um diese Untersuchungen mit sowenig Unbequemlichkeiten, wie möglich, vornehme» zn können.
35. Die Preisrichter werde» ersucht, sich unmittelbar nach ihrer Ankunft inLondon nach dem Jurybureau im AuSstcllungsgebäude zu begeben, wo sie ihreJurorskarte und alle nöthige» Benachrichtigungen empsangen werden.
Der ganze Plan des Preisgerichts war leider den meisten Kon-tinentalregicrungcn, namentlich den Deutschen , aus deren Gebieten doch,nächst England selbst, die verhältnismäßig lebhafteste Betheiligung hervor-trat, zu spät und zu lückenhaft mitgetheilt, während die Französische Re-gierung durch ihren schon im Jahre 1850 nach London eingeladenenKommissar mit dem ganzen Fortgange des Geschäfts vertraut wurde, undnicht ohne Einfluß aus denselben blieb.
Wir erkennen gern den edlen unpartheiischen Sinn und die erha-benen Absichten an, welche die Königliche Kommission leiteten; bei der Aus-führung aber hat dieser Unterlassungsfehler wesentlichen Nachtheil gestiftet
Die Ernennung der fremden Preisrichter, mit Ausnahme der Fran-zösischen, erfolgte deshalb nur lückenhaft, und selbst von den ernanntenPersonen, welche großcnthcils über ihre Bereitwilligkeit der Annahmenicht hatten vernommen-werden können, blieben Manche zur bestimmtenZeit aus.
Sobald die Britischen Kommissare die Ernennungen der fremdenPreisrichter und die Klassen, für welche dieselben bestimmt waren, erfahrenhatten, schritten sie zur Ernennung der zur Vollzähligkeit jeder Jury nochnöthigen Britischen Preisrichter aus der Zahl der dazu von den Britischen Städten vorgeschlagenen Kandidaten.
Die Anzahl der Preisrichter für jedes Land erlitt, da manche Preis-richter erst spät ankamen, andere vor dem Schluß abgingen, Aenderungen.Bei den Schlußberathungen fungirtcn 160 für das Britische Reich, 39 fürFrankreich , 24 und 2 für das zollvereinte und nördliche Deutschland , 23