7Z2 Verlauf, Beendigung und Gcsammtergebnisse.
durch Entfernung der in den Mittelgängen aufgestellten Gegenstände einefreie Aussicht auf dieses Schauspiel eröffnet; die Flaggen waren ausgezo-gen, und mit der den Engländern eigenen Pünktlichkeit hatten sich um12 Uhr alle Beseitigten versammelt. Nachdem der erste Vers der Na-tionalhymne gesungen war, trug der Discount Canning, Vorsitzenderdes Präsidentenraths, folgenden Bericht vor:
„Als Vorsitzender des Raths der Jurypräsidentcn habe ich die Ehre, Ew. Kö-niglichen Hoheit und den Konimiffare» Ihrer Majestät die Berichte der verschiedenenJuryS über die ihnen zur Prüfung anheimgegebenen Gegenstände, und die Namender AnSsteller, welche »ach ihrem Urtheile auf Belohnung Anspruch habe», vor-zulegen.
Indem ich dies thue, dürste es nicht unangemessen sein, wen» ich kurz denPlan darlege, nach welchem, gemäß der Anordnung der Königlichen Kommission,die JurhS gebildet worden sind.
Die mannigfachen NnsstellnngSgegenstände wurden zunächst in 30 Klasseneingetheilt. Von zweien derselbe» stellte sich in der Folge heraus, daß sie zu bedeu-tende Gebiete der Thätigkeit umfaßten, um von einer einzelnen Jury bewältigt werdenzn könne», weshalb man diese Preisgerichte in Subjurhs theilte. Dadurch wuchsdie Zahl der Preisgerichte auf 34.
Jede dieser 34 2»rhS bestand aus einer gleichen Anzahl von Britischen Unter-thanen und von Ausländern.
Die Britischen Preisrichter wurden von Ihrer Majestät Kommissaren aus denListen ausgewählt, welche die Lokalkommittöe'S verschiedener Städte eingesendet hatten,indem jede Stadt eingeladen war, Personen von Geschick und Kenntnissen in dendort hauptsächlich betriebenen Gewerbszwcigcn vorzuschlagen. Die fremden Preis-richter wurden durch die Behörden ihrer eigenen Länder ernannt, und zwar in demVerhältniß, wie die zur Vertretung der verschiedenen Regierungen hierher gesandtenfremden Kommissare überein gekommen waren.
Für den Fall, daß ei» Preisgericht in Betreff eines ihm zugetheilte» Gegen-standes sich nicht im vollständigen Besitz der nöthigen technischen Kenntnisse glaubte,war es ermächtigt, sich durch Gehülfen unterstützen zu lassen. Diese Gehülfen, welchenur als Rathgeber ohne Stimmrecht mitwirkten, deren Dienste aber vom größtenWerthe waren, wurden entweder aus den Preisrichtern anderer Klaffen gewählt, oderaus den Personen, welche zu Preisrichtern vorgeschlagen, aber nicht zu einer be-stimmten Jury ernannt worden waren.
Jede Jury wurde geleitet durch einen von Ihrer Majestät Kommissaren ausihrer Mitte gewählten Vorsitzenden; Vicepräsidenten und Berichterstatter erwähltensich die Preisrichter selbst.
So war die Verfassung der 34 Jnrys einzeln genommen. Sie handelten jedochnicht unabhängig von einander, um so weniger, da sie zu 6 Gruppen vereinigt wur-den, deren jede aus den mit Gegenständen verwandter Natur beschäftigten Preisge-richten zusammengesetzt war; keine Entscheidung einer Jury konnte als definitiv be-trachtet werden, ehe sie nicht vor die Versammlung der betreffenden Gruppe gebracht,und von dieser gebilligt worden war.
Der Hauptzweck dieser Maßregel war, daß keine der vielen fremden, an der Aus-stellung theiluehmendcn Nationen in die Gefahr gerathen sollte, in Folge des zufäl-ligen (aber in vielen Fällen unvermeidlichen) Umstände-, daß sie in einer bestimmtenJury nicht vertreten wäre, ihre Interessen Übergängen oder vernachlässigt zu sehen.
Jede Gruppe von Jnrys erhielt den Beistand eines, durch Ihrer Majestät Kom-missare ernannten SpezialkommiffarS, um ihre Verhandlungen zu Protokoll zu