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verfolgte die zerstreut umher schweifende» Berncr mit seiner Reiterei bisan die Thore. Von den Kyburgischen gedrängt, konnten nur wenige überdie Brücke in die Stadt entkommen. Viele wurden in den Fluß gesprengt,die meisten verwundet. Außer 360 Gefangenen erlitten die Berner einensehr großen Verlust au Todren. Diese traurige Niederlage hatte zwar für!den Augenblick keine schlimmern Folgen, indessen scheint Bern durch die-!selbe auf lange Zeit für bedeutendere Unternehmungen gelahmt worden zusein *). Kurz vor diesem Ereignisse, im November 1238, hatte sichKönig Konrad in Bern aufgehalten, von wo aus er den Bürgern vonMurten, zur Bestreitung der Kosten der Befestigung ihrer Stadt, Zöllenachließ **).
Der am St. Martinstage 1243 erneute Bund mit Freiburg beweistjedoch, daß um diese Zeit die freundschaftlichen Verhältnisse mit demGrafen von Kyburg, dem Schirmherrn jener Stadt wieder hergestelltwaren. Das Wiederanknüpfen der alten Verbindungen, war für beideStädte, die sich fast nur fremden Vortheils wegen bekämpfen mußten,ein äußerst frohes Ereigniß. "Beide Städte behielten in diesem Bunde»ihre Herren vor, und zwar Bern den Kaiser ***), Freiburg den Grafen„von Kyburg. Wenn zwischen dem einen Herrn und der andern Stadr"Zwietracht entstände, so sollte die in den Streit nicht verflochtene Stadt,"sich auf alle Weise bei ihrem Eide und in guter Treue, zu Hebung der"Zwistigkeitcn verwenden; gelänge dieses nicht, so durfte sie ihrem Herrn„helfen, doch sollte sie es 14 Tage zuvor der andern Stadt ankünden,„und ihr vor dieser Zeit keinen Schaden zufügen. Nach Verfluß derselben»mochte sie dann mit ihren Herrn der andern zu Schaden ziehen, nach"der Wiederherstellung des Friedens aber sollten jedoch die Städte inner-.,halb 14 Tagen wieder zusammenkommen, und die, welche die andere„beschädigt hätte, ihr alles zurückgeben, was sie inne haben würde, oder„es ihr in Geld ersetzen." Ebenso ließen die weisen Räthe dieser Städtenicht unberücksichtigt, daß neben den Zwistigkeitcn ihrer Herren auchdie Zerwürfnisse der Freiherren, die sie in ihr Bürgerrecht aufgenommen,Feindseligkeiten zwischen ihnen zur Folge gehabt hatten. "Keine der"beiden Städte durfte daher ohne der andern Bewilligung, weder Frei-
*) Lliroa. Ue Lernn »u 12^1. Hust. §hron> Ouülinisnni IIsdsvurKic». Tschudi-
Die Geschichte ist hier nach Guillimann erzählt, weil die ErzählungJoh. v. Winterhur, ungeachtet er der Zeit näher lag, doch unwahr-scheinlich klingt.
**) Urk. »xuä kern»,» L. l>. ,238 mense dlov. Nun äecim» Inäiclione. Abge-druckt in Walther's Geschichte des bernischcn Stadtrechts. G. st.
***) Dieses beweist hinlänglich, daß die Stadt Bern damals nicht unter demSchirme der Grafen von Savoyen war.