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Gras Rudolf von Habsburg scheint diese ohne seine Theilnahme genom-menen Maßregeln als einen Eingriff in seine Rechte betrachtet zn haben,und als im November 1264 auch Graf Hartmann, der ältere, dasZeitliche segnete*), und dessen reiche Verlassenschaft in ihrem ganzenUmfange dem Grafen von Habsburg anheim fiel, scheute sich dieser nichtmehr, auf eine weniger schonende Weise gegen die Gräfinnen zu verfahren.Er nahm von nun an den Titel eines Grafen von Kyburg an, und wußtesich durch List und den Verrath einiger Bürger des Schlosses, so wie derStadt Burgdorf, zu bemächtigen und die Gräfinnen von da zu vertreiben,so daß sie sich nach Thun begaben, oder nach andern, gar in Nidau, beiGraf Rudolf II., eine Zuflucht suchen mußten. Wie dem auch sei, von1267 bis 1271 scheinen Elisabeth und Anna von ihren Vormündern ganzaus der Verwaltung ihrer Länder verdrängt worden zu sein. Erst beider Verlobung der Gräfin Anna mit ihrem Vetter, dem Grafen Eber-hard von Habsburg-Laufenburg, mag Graf Rudolf wieder auf billigereGesinnungen gegen seine Verwandte zurück gekommen sein.
Als nun auf solche Weise, durch Vereinigung der reichen Besitzungender Häuser Kyburg und Habsburg, die Macht Graf Rudolf's eine Größeerreicht hatte, der weder die Klugheit, noch die Unerschrockenhcit derBürger einer kleinen Reichsstadt, während der langen Wirren des Zwi-schenreichs, mit Erfolg Widerstand zu leisten hoffen durften, war derRath von Bern auf ungewöhnliche Mittel bedacht, mit denen er dendrohenden Sturm beschwören könnte. So lange die Häuser Habsburg,Kyburg, Greyerz und Neuenburg sich einigermaßen das Gleichgewichthielten, hatte die persönliche Macht einiger ihrer angesehenen Bürger inder Umgegend, wie der von Bubenberg, Aegerten, Wädischwyl, ja, derGrafen von Buchegg u. s. w., und der unerschütterliche Entschluß aller,die Freiheit mit Gut und Blut zu vertheidigen, hingereicht, feindliche Unter-nehmungen von den Mauern der Vaterstadt abzuhalten. Als aber so großeGlücksgüter, daß ihr Glanz denjenigen aller benachbarten Herren von Uecht-land überstrahlte, in die Hände eines kriegerischen und sieggewohnten Für-sten fielen, dessen Ehrgeiz sich nur ungern Schranken setzen ließ, währendvon Kaiser und Reich kein Beistand zu erwarten war, wurden die bisherigenHülfsmittel nicht mehr als hinlänglich erachtet und die weisen Männer,denen die Verwaltung des aufblühenden Gemeinwesens vertraut war,glaubten weder etwas ihrer Ehre, noch dem Heile ihrer Vaterstadt nachthei-liges zu thun, wenn sie ihr Augenmerk auf eine Seite richteten, vonwelcher ihr kräftiger Schutz gegen die eindringende Gefahr, mit schonenderBerücksichtigung ihrer innern Selbstständigkeit zu Theil werden sollte.
) Tschudt »a < 261 .