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Philipp war 61 Jahre alt, als er zur Würde seiner Däter gelangte.Wie Peter hatte er sich in der Jugend dem geistlichen Stande gewidmet,seine Laufbahn als Domherr zn Metz angefangen und als Probst zuBrügge fortgesetzt. Bei der Erledigung des bischöflichen Stuhls zuLausanne im Jahr 1239 erhielt er einen Theil der Stimmen. Da aberdie übrigen sich widersetzten, so hatte die Wahl keine Folge, obgleichsein Bruder, Graf Peter, dieselbe, wie wir oben erzählt, mit den Waf-fen in der Hand durchzusetzen suchte. Bei der Beförderung feines BrudersBonisaciuö zum Erzstuhle von Canterbury, ward ihm indessen das Bis-thum Valence, und im folgenden Jahre 1246 sogar das ErzbisthumLyon zu Theil, und zwar ließ chn der Pabst die Einkünfte dieser Bis-thümer genießen, obgleich er nicht eigentlich an die Priesterweihe gebun-den war. Philipp erhielt diese sehr seltene Vergünstigung von Jnno-ccnz I V., der ihn auch zum Statthaler des Erbtheils des heiligen Petrus,und zum Bannerherrn der Kirche ernannte. Demungeachtet verzichtetePhilipp aus alle seine geistlichen Einkünfte und Würden, als er bemerkte,daß sein Bruder Peter keine Aussicht mehr zu männlicher Nachkommen-schaft hatte, und heirathete im sechzigsten Jahre seines Alters, 1267, dieErbin von Burgund. Allein die Geschichtsschreiber seiner Zeit, welchedie Begriffe derselben über diesen außerordentlichen Schritt aussprechen,lassen die heftigste Mißbilligung desselben kund werden, und schreiben derRache des Himmels alle Widerwärtigkeiten, die ihn während seiner17jährigen Regierung betrafen, und sogar die letzte Krankheit zu, dieihn endlich im Jahr 1285 dahinraffte *).
Jener Vertrag Bern's mit Philipp war am 8. September 1268geschlossen worden. Der Schultheiß, der Rath und die Gemeinde vonBern erkannten in demselben den Grafen Philipp von Savoyen undBurgund auf Lebenszeit zu ihrem Herrn und Beschützer, an der Stelledes Reiches, an, es sei dann, daß ein römischer König oder Kaiser indie Gegend des Rheins nach Elsaß käme, und im Stande wäre, Baselzu behaupten, und sie, die Berner, wieder in den unmittelbaren Schirmdes Reiches aufzunehmen. Indessen sollte der Schirmherr alle Einkünfteder Zölle, der Münze und der höhern Gerichte mit aller Würde undden Rechten, welche die Kaiser und Könige des römischen Reiches aus-zuüben pflegten, genießen. Die Berner wollten den Grafen für alleAnsprüche, welche späterhin ein neuerwählter König von daher gegenihn erheben möchte, vertreten und entschädigen. Gegenseitig versprachman sich, einander gegen alle und jede Gegner nach Kräften zu verthei-digen. Alle Berner von vierzehn Jahren und darüber schwuren einen
*) Guichcnon, H Buch, 13 . Kap.
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