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kam die Heirath endlich wirklich zu Stande *). Eberhard, der sich balddarauf Graf von Kyburg nannte, schlug seinen Wohnsitz zu Burgdorfauf, und ward der Stammvater des sogenannten zweiten Kyburgische»Hauses, dessen Schicksale aufs Innigste in die spatere Geschichte derBerncr verflochten sind.
Sowohl für Bern als für ganz Helvetica war es ein eben so uner-wartetes als höchst bedeutungsvolles Ereigniß, als Graf Rudolf, der ebenin eine Fehde mit Basel verwickelt war, ganz unvermuthet die Nachrichterhielt, daß ihn die zu Frankfurt versammelten Fürsten am 30. Septem-ber 1273 einmüthig zum Könige erwählt hätten. An sich selbst war dieungctheilte Wahl eines Königs und die Auflösung der schwankenden Ver-hältnisse des Zwischcnreichs, während denen Ordnung und Recht mitjedem Tage mehr ihrem gänzlichen Umstürze entgegen zu wanken schienen,in den Augen aller Gutgesinnten eine frohe Begebenheit, und die StadtBern hatte noch mehr Grund, sich derselben zu erfreuen, da sie ihr dienahe vertragsmäßige Rückkehr zur Reichsunmittelbarkeit erwarten ließ.Allein daß diese Wahl gerade auf Rudolf von Habsburg fiel, dessen«Vergrößerungspläne seit Jahren für alle seine Nachbaren unheilbringendschienen, und mit welchem sie seit dem Erlöschen des KyburgischenStammes, wenn nicht im Kriege, doch auf ziemlich gespanntem Fußelebten, war für Bern dennoch bedenklich. Auch hielt Bern sich strengan dem wörtlichen Inhalt des Schirmvertrags mit Savoyen, dessenFreundschaft man wohl auch für spätere mögliche Fälle nicht ganz zuverscherzen wünschte. Als daher der neucrwählte König eilends Botennach Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, Zug, Uri, Schwyz, Uuterwal-den und Glarus sandte, und sie ermähnte, mit ihm nach Frankfurt zuziehen, war Bern die einzige, welche ausblieb, obgleich alle übrigen derAufforderung Folge leisteten **). Erst als er nach seiner Krönung zuAachen im Januar 1274 wieder nach Basel kam, schickte ihm Bern ihreHuldigung zu, welche von ihm besser aufgenommen wurde, als es denfrühern Vorgängen gemäß zu erwarten war. Nicht nur bestätigte er am15. Januar 1274 der Stadt alle ihr vom Kaiser Friedrich II- ertheiltenFreiheiten, sondern er erließ ihr auch alle Vergütung der während desZwischcnreichs genossenen kaiserlichen Rechte, Zölle und Einkünfte jederArt, so wie jegliche Verantwortung wegen der in der nämlichen Zeitvon ihnen eigenmächtig in ihren Mauern zerstörten Reichsburg ***).
*) Mitte Juli t 27 t handelten die Vormünder der Gräfin Anna noch inihrem Namen, siehe die Urk. im Soloth. Wochcnbl. Jahrg. 1827 , S. 413 .
**) Tschudi l. S. 178 .
***) Daherige Urk. im Archiv, auch im Soloth. Wochcnbl. Jahrg. 1827 , S. ä2Z,